Führerscheinstelle

Am Aussichtsturm 7
73207 Plochingen

Postanschrift
Landratsamt Esslingen
Führerscheinstelle
73726 Esslingen

Telefon 0711 3902-48339
Telefax 0711 3902-58232

Email-Kontakt

Bezahlen Sie nach Möglichkeit bargeldlos

Die IBAN des Sammelkontos für Führerscheinbareinzahlungen oder Online-Überweisungen lautet:
 
DE72 6115 0020 0000 1650 00


www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-Esslingen-ROOT/get/params_E1845373111/15103184/Hoerbehindertenberatung_ES.pdf      Kontakt  

Ersatzführerschein (Verlust, Namensänderung)

Die Führerscheinstelle ist ab sofort zentral am Standort in Plochingen (Am Aussichtsturm 7) zu finden. Bitte vereinbaren Sie vor dem Besuch vorab einen Online-Termin.
 

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen ab 19.01.2013

Ab sofort können Sie den Antrag bequem online beantragen: Online-Antrag

Weitere Informationen zum Online-Antrag finden Sie hier.

Alternativ kann der Antrag für den Ersatzführerschein auch persönlich bei der Führerscheinstelle gestellt werden:
Antrag (261,9 KiB)

Hinweis:
„Die Zahlung der Gebühren kann direkt bei Antragstellung bei der Führerscheinstelle in Plochingen vorgenommen werden.
Alternativ können Sie den Antrag auch über die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes einreichen, bei welcher die Antragsformulare ebenfalls vorliegen. In diesen Fällen müssen die Gebühren bei der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen eingezahlt werden. 

Antragsformulare liegen auch in Ihrer Gemeinde aus.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches  Lichtbild (§ 5 PassV) in der Größe von 35 x 45 mm,
    im Hochformat, ohne Rand
  • Karteikartenabschrift Ist Ihr Führerschein nicht vom Landratsamt Esslingen erteilt worden, so veranlassen Sie bitte die Zusendung einer Karteikartenabschrift von der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es erforderlich, dass die Karteikartenabschrift direkt an das Landratsamt Esslingen - bzw. an die für Sie günstige Außenstelle - übersandt wird.
  • Gebühren
    • Bei Verlust: 42,60 €, mit Erteilung eines vorläufigen Fahrausweises zusätzlich 10,00 €: insgesamt 52,60 €
    • Bei Namensänderung (Inhaber Scheckkartenführerschein): 11,20 € (Hinweis: der vorläufige Fahrausweis ist nur im Inland gültig)