Baurecht/ Denkmalschutz/ Wohnraumförderung
Baurecht:
Das Landratsamt ist Untere Baurechtsbehörde für 32 der insgesamt 44 Städte und Gemeinden des Landkreises. Die Städte Esslingen a. N., Filderstadt, Kirchheim u. T. (auch für Dettingen u. T. und Notzingen), Leinfelden-Echterdingen, Ostfildern, Nürtingen, Wernau und Plochingen (im Gemeindeverwaltungsverband mit Altbach und Deizisau) haben eigene Baurechtszuständigkeit.
Zentrale Aufgaben
- Prüfung vom Baugenehmigungsverfahren
- Prüfung von Kenntnisgabeverfahren
- Prüfung von verfahrensfreien Baumaßnahmen
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- Stellungnahme bei Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen
- Informationsbroschüre zum Thema Bauen und Bauantrag