Denkmalschutz
Das Landratsamt ist Untere Denkmalschutzbehörde für ca. 900 Baudenkmale in 32 der 44 Städte und Gemeinden des Landkreises. Die Städte Esslingen a. N., Filderstadt, Kirchheim u. T., (auch für Dettingen u. T. und Notzingen), Leinfelden-Echterdingen, Ostfildern, Nürtingen, Wernau und Plochingen (im Gemeindeverwaltungsverband mit Altbach und Deizisau) haben eigene denkmalschutz-rechtliche Zuständigkeit.
Kulturdenkmale sind wichtige Dokumente und Zeitzeugen. Sie geben Auskunft über die Kultur und Lebensweise unserer Vorfahren. Baudenkmale prägen das Erscheinungsbild vieler Städte und Gemeinden. Ziel des Denkmalschutzes muss es daher sein, Kulturdenkmale in ihrer Substanz und in ihrem Erscheinungsbild auch unter Berücksichtigung heutiger Anforderungen für nachfolgende Generationen zu erhalten.
Unsere zentrale Aufgabe sehen wir darin,
- kompetenter Ansprechpartner in allen Denkmalfragen zu sein. Wir werden bei der Beratung und Beurteilung fachlich vom Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart unterstützt.
- Veränderungen an Kulturdenkmalen bedürfen in der Regel einer vorherigen denkmalschutzrechtlichen Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg. Diese Genehmigung wird im Baugenehmigungsverfahren durch eine Zustimmung zum Bauvorhaben ersetzt.
- Für Aufwendungen an Kulturdenkmalen sind Steuererleichterungen möglich. Wir erteilen hierzu die Bescheinigungen nach § 7 i Einkommensteuergesetz. Und verweisen hier auf das Merkblatt Steuerbescheinigungen, auf den Antrag Steuerbescheinigung und auf die Richtlinie für Bescheinigungen nach dem Einkommensteuergesetz.