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Dienstsitz:
DAS ES !
Fleischmannstraße 4
73728 Esslingen a.N.

Postanschrift:
Landratsamt Esslingen
73726 Esslingen a. N.

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Telefon 0711 3902-48330
Telefax 0711 3902-58037

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  • Außenstelle Nürtingen
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www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-Esslingen-ROOT/get/params_E1845373111/15103184/Hoerbehindertenberatung_ES.pdf      Kontakt  

Die KFZ-Zulassung

Über 400.000 Fahrzeuge mit den Kennzeichen "ES" und "NT" sind weltweit auf den Straßen unterwegs. Alles was mit der An-, Um- oder Abmeldung von Fahrzeugen zusammenhängt, erledigt das Landratsamt.

Persönlicher Kontakt in der Zulassungsstelle vor Ort ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. 

Viele Vorgänge können mittlerweile aber auch über das Internet abgewickelt werden, so dass ein Besuch in der Zulassungsstelle oft gar nicht nötig ist.

Termine können bis zu vier Wochen im Voraus gebucht werden. Es werden aber auch kurz- und mittelfristige Termine eingestellt! Nutzen Sie am besten die Online-Terminvereinbarung - für alle Vorgänge.

Bitte erscheinen Sie pünktlich und checken sich mit Ihrer Terminnummer am Terminal ein. Sie werden dann aufgerufen. Sollten Sie nicht pünktlich sein, verfällt der Termin.

KFZ-Zulassungsvorgänge über das Internet erledigen!

  • unabhängig von Öffnungszeiten
  • keine Wartezeiten
  • von überall nutzbar
  • sofort losfahren

Keine Wartezeit und kein Behördengang: Mit dem Projekt i-Kfz digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMVD) stufenweise das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Ziel ist es, die Fahrzugzulassung einfacher und effizienter zu gestalten - für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung.

Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung "i-Kfz" können Sie Ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden! Top ist die sofortige Inbetriebsetzung, d.h. dass Sie damit das mit i-Kfz zugelassene Fahrzeug sofort im Straßenverkehr nutzen können. Zudem werden die Kosten für die internetbasierte Zulassung im Vergleich zur Anmeldung in der Zulassungsbehörde vor Ort deutlich abgesenkt.

Allgemeine Hinweise

  • Wer ein Fahrzeug verkauft, hat unverzüglich der Zulassungsbehörde die genaue Anschrift des Erwerbers anzuzeigen. Dieser Anzeige muss eine Bestätigung des Erwerbers über den Empfang der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Teil II (Fahrzeugbrief) und bei noch zugelassenen Fahrzeugen auch der Kennzeichenschilder beigefügt werden (z. B. Kopie des Kaufvertrags).
  • Bei Änderung der Anschrift oder des Namens sind die Fahrzeugpapiere der Zulassungsbehörde zur Berichtigung vorzulegen.
  • Werden technische Änderungen (z. B. Einbau einer Anhängerkupplung) vorgenommen, muss das Fahrzeug bei einer Prüfstelle vorgeführt werden. Das Abnahmegutachten muss im Fahrzeug mitgeführt werden, sofern keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erfolgt.
  • Nach § 75 Fahrzeugzulassungsverordnung sind Fahrzeuge bei derjenigen Behörde zuzulassen, in deren Zulassungsbezirk sich die Hauptwohnung befindet. Es ist deshalb  nicht möglich Fahrzeuge auf eine Wohnanschrift zuzulassen, die lediglich als Nebenwohnsitz angemeldet ist.