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Stephan Blank

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Vorbeugender Brandschutz:

Der vorbeugende Brandschutz trägt dazu bei, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Rauch und Feuer vorgebeugt wird. Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren sollen geschützt, sowie wirksame Löscharbeiten ermöglicht werden.

Zuständig für den vorbeugenden Brandschutz sind die Mitarbeiter der Kreisbaumeisterstelle. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden im Regelfall die erforderlichen baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes festgelegt.

Bei größeren Bauvorhaben und Sonderbauten ist in der Regel die Vorlage eines Brandschutzkonzeptes oder Brandschutzgutachtens durch den Bauherrn erforderlich.

Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes sind z. B. Sicherstellung von Flucht- u. Rettungswegen, Rauch- und Wärmeabzüge, Bereitstellung von Löschmitteln und Löschanlagen, Brandfrüherkennung, Feuerwehrzufahrten etc.

Der vorbeugende Brandschutz wird bei einzelnen Gebäuden im Rahmen einer Brandverhütungsschau auch im Bestand geprüft. Diese wird ebenfalls durch die Mitarbeiter der Kreisbaumeisterstelle durchgeführt. Die Brandverhütungsschau dient damit der vorbeugenden Abwehr von Gefahren, die durch einen Brand in einem Gebäude entstehen können. Die Brandverhütungsschau ist gebührenpflichtig; bei Feststellung von Mängeln wird dem Gebäudeeigentümer eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel eingeräumt.