Staatsangehörigkeit
Zuständigkeit
Im Bereich des Staatsangehörigkeitswesen und der Einbürgerungen ist das Landratsamt Esslingen für den gesamten Landkreis Esslingen zuständig. Da der Grundsatz der Bürgernähe realisiert wird, erhalten Sie die erforderlichen Anträge bei dem Bürgeramt / Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde. Wichtig ist für Sie, dass der vollständig ausgefüllte Antrag auf Einbürgerung oder auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beim Bürgeramt / Rathaus abgegeben wird. Dieses leitet Ihren Antrag an das Landratsamt weiter.
Informationen zu Einbürgerung und Staatsangehörigkeit erhalten Sie unter Service-BW
Wichtige Informationen zum Staatsangehörigkeitsrecht!
Der Bundestag hat am 19.01.2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts verabschiedet
Einer der Kernpunkte der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts ist die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit, das heißt, dass die bisherige Staatsangehörigkeit bei einer Einbürgerung künftig nicht mehr aufgegeben werden muss. Die für die Einbürgerung erforderlichen Aufenthaltszeiten in Deutschland werden außerdem verkürzt, sodass in Zukunft ein fünfjähriger rechtmäßiger Aufenthalt grundsätzlich ausreichend ist. Außerdem wird es für Gast- und Vertragsarbeiter Erleichterungen im Hinblick auf die erforderlichen Sprachkenntnisse und der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland geben.
Bitte beachten Sie:
Das Gesetz tritt drei Monate nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens steht (Stand 25.01.2024) noch nicht fest. Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes dürfte frühestens Mitte Juni 2024 zu rechnen sein. Die Einbürgerungsbehörde bittet darum, dies zu berücksichtigen, insbesondere mit der Stellung hiervon betroffener Einbürgerungsanträge abzuwarten, bis das geänderte Gesetz in Kraft getreten ist.
Ansprechpartner
Zuständigkeit Erreichbarkeit |
Name |
Telefon Telefax |
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Sachgebietsleiterin Staatsangehörigkeitsangelegenheiten |
0711 3902-44602 0711 3902-54602 |
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Standesamtsaufsicht, Namensänderung Vertretung Sachgebietsleitung |
0711 3902-42728 0711 3902-52728 |
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Standesamtsaufsicht, Namensänderung |
0711 3902-43086 0711 3902-53086 |
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Einbürgerung C, D, R |
0711 3902-42727 0711 3902-52727 |
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Einbürgerung F, K, Q, W |
0711 3902-43582 0711 3902-53582 |
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Einbürgerung A-Alm |
0711 3902-43376 0711 3902-53376 |
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Einbürgerung G, J, N, U, X, Y |
0711 3902-44676 0711 3902-54676 |
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Einbürgerung B, H |
0711 3902-43579 0711 3902-53579 |
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Einbürgerung S |
0711 3902-42359 0711 3902-52359 |
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Einbürgerung M, O |
0711 3902-44394 0711 3902-54394 |
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Einbürgerung I, L, T, V, Z |
0711 3902-44235 0711 3902-54235 |
|
Einbürgerung Aln-Az, E, P |
0711 3902-44228 0711 3902-54228 |
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VWS 22a Sekretariat |
0711 3902-42702 0711 3902-42703 0711 3902-43746 |
Antragsformulare
Einbürgerung
- Antrag auf Einbürgerung (308,2 KiB)
(Bitte ausdrucken, unterschreiben und bei Ihrem Rathaus (Wohnort) abgeben)
bitte auch die 6 beiliegenden Dokumente beachten! (308,2 KiB)- Erforderliche Unterlagen zum Einbürgerungsantrag (Merkblatt) (478,4 KiB)
- Information zum Einbürgerungstest (450,4 KiB)
- Informationsblatt zum Datenschutz (76,4 KiB)
- Strafrechtliche Verurteilungen (12,4 KiB)
(bitte ausdrucken, unterschreiben und dem Antrag beifügen) - Merkblatt Verfassungstreue/Loyalitätserklärung (226,3 KiB)
(bitte ausdrucken, unterschreiben und dem Antrag beifügen) - Unterrichtung über die sicherheitsmäßige Überprüfung im Einbürgerungsverfahren (Landesverfassungsschutz) (20,1 KiB)
(bitte ausdrucken, unterschreiben und dem Antrag beifügen)
- Erklärungserwerb (25,1 KiB)
- Sprachnachweise (19,4 KiB)
Staatsangehörigkeit
- Antrag Staatsangehörigkeitsausweis (380,7 KiB) und
Informationsblatt zum Datenschutz (116,8 KiB) - Merkblatt zum Staatsangehörigkeitsausweis und Informationen (84,7 KiB)