Amtsleiter

Amtsleiter Christoph Hook

Christopher Hook

Sekretariat Allgemein
Telefon 0711 3902-42702
Telefax 0711 3902-52702


www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-Esslingen-ROOT/get/params_E1845373111/15103184/Hoerbehindertenberatung_ES.pdf      Kontakt  

Staatsangehörigkeit

Zuständigkeit

Im Bereich des Staatsangehörigkeitswesen und der Einbürgerungen ist das Landratsamt Esslingen für den gesamten Landkreis Esslingen zuständig. Da der Grundsatz der Bürgernähe realisiert wird, erhalten Sie die erforderlichen Anträge bei dem Bürgeramt / Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde. Wichtig ist für Sie, dass der vollständig ausgefüllte Antrag auf Einbürgerung oder auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beim Bürgeramt / Rathaus abgegeben wird. Dieses leitet Ihren Antrag an das Landratsamt weiter.

Informationen zu Einbürgerung und Staatsangehörigkeit erhalten Sie unter Service-BW

Wichtige Informationen zum Staatsangehörigkeitsrecht!

Der Bundestag hat am 19.01.2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts verabschiedet

Einer der Kernpunkte der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts ist die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit, das heißt, dass die bisherige Staatsangehörigkeit bei einer Einbürgerung künftig nicht mehr aufgegeben werden muss. Die für die Einbürgerung erforderlichen Aufenthaltszeiten in Deutschland werden außerdem verkürzt, sodass in Zukunft ein fünfjähriger rechtmäßiger Aufenthalt grundsätzlich ausreichend ist. Außerdem wird es für Gast- und Vertragsarbeiter Erleichterungen im Hinblick auf die erforderlichen Sprachkenntnisse und der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland geben.

Bitte beachten Sie:
Das Gesetz tritt drei Monate nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens steht (Stand 25.01.2024) noch nicht fest. Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes dürfte frühestens Mitte Juni 2024 zu rechnen sein. Die Einbürgerungsbehörde bittet darum, dies zu berücksichtigen, insbesondere mit der Stellung hiervon betroffener Einbürgerungsanträge abzuwarten, bis das geänderte Gesetz in Kraft getreten ist.

Ansprechpartner

Zuständigkeit
Erreichbarkeit
Name
Mail
Telefon
Telefax
Sachgebietsleiterin
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
0711 3902-44602
0711 3902-54602
Standesamtsaufsicht, Namensänderung
Vertretung Sachgebietsleitung
0711 3902-42728
0711 3902-52728
Standesamtsaufsicht, Namensänderung

0711 3902-43086
0711 3902-53086
Einbürgerung
C, D, R
0711 3902-42727
0711 3902-52727
Einbürgerung
F, K, Q, W
0711 3902-43582
0711 3902-53582
Einbürgerung
A-Alm
0711 3902-43376
0711 3902-53376
Einbürgerung
G, J, N, U, X, Y
0711 3902-44676
0711 3902-54676
Einbürgerung
B, H
0711 3902-43579
0711 3902-53579
Einbürgerung
S
0711 3902-42359
0711 3902-52359
Einbürgerung
M, O
0711 3902-44394
0711 3902-54394
Einbürgerung
I, L, T, V, Z
0711 3902-44235
0711 3902-54235
Einbürgerung
Aln-Az, E, P
0711 3902-44228
0711 3902-54228
VWS 22a Sekretariat
Frau Renz
Frau Di Perna
Frau Klier
Mail
0711 3902-42702
0711 3902-42703
0711 3902-43746

Antragsformulare

Einbürgerung

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