Amtsleiter

Amtsleiter Dr. Christian Marquardt

Dr. Christian Marquardt

Dienstsitz:
Am Aussichtsturm 5,
73207 Plochingen
Telefon Sekretariat 0711 3902-41500
Telefax 0711 3902-58240
Kontakt


www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-Esslingen-ROOT/get/params_E1845373111/15103184/Hoerbehindertenberatung_ES.pdf      Kontakt  

Geflügelpest und FAQ

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest

Die zum Schutz der Geflügelhaltungen entlang des Neckars angeordnete Aufstallung wurde mit Ablauf des 15. Januar 2026 aufgehoben.

Die hochpathogene Aviäre Influenza hatte sich seit Mitte Oktober 2025 mit dem Vogelzug über Europa ausgebreitet. Im Landkreis Esslingen wurde das Geflügelpestvirus seit Ende November bei verendeten Wildgänsen entlang des Neckars nachgewiesen. Zum Jahreswechsel ist das Seuchengeschehen im Landkreis vorläufig abgeklungen.

Die laufenden Untersuchungen haben keine neuen Erregernachweise erbracht. Europa- und deutschlandweit gehen die Fallzahlen bei Wildvögeln ebenfalls zurück, jedoch bleibt zu beobachten, ob diese positive Entwicklung sich verstetigt. Empfängliche Vogelarten werden demnach weiterhin auf das Vorliegen der Geflügelpest hin untersucht.

Weitere Informationen zur Geflügelpest und zu geeigneten Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie hier:

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe
 
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
 
https://www.efsa.europa.eu/de/no-bird-flu#bereitgestellte-materialien

FAQ

Was ist die Geflügelpest?

Die Geflügelpest oder Vogelgrippe ist eine virusbedingte Infektionskrankheit. Das Aviäre Influenzavirus ist an wilde Wasservogelarten angepasst. Hochansteckende Varianten verursachen die Geflügelpest, die regelmäßig in Tierhaltungen eingeschleppt wird und mit schwersten allgemeinen Krankheitszeichen einhergehen kann.
 
Bedingt durch Vogelzug und Witterung kommt seit vor allem in der kalten Jahreszeit auch in Deutschland regelmäßig zu größeren Seuchengeschehen, die auch Geflügelbetriebe betreffen. In seiner aktuellen Risikobewertung geht das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) derzeit davon aus, dass bundesweit ein „hohes“ Risiko für einen Eintrag von Virus aus der Wildtierpopulation in Geflügelhaltungen besteht.
 


Ist der Landkreis Esslingen betroffen?

Im Kreisgebiet wurde die Geflügelpest seit Ende November 2025 bei verendeten Wildgänsen (Graugänse) nachgewiesen.

Zum Jahreswechsel ist das Seuchengeschehen im Landkreis vorläufig abgeklungen. Die laufenden Untersuchungen haben keine neuen Erregernachweise erbracht.


Sind Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtend?

Ja. In Baden-Württemberg sind Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen (einschließlich Hobbyhaltungen) einzuhalten!
 
Die aktuelle Situation in Baden-Württemberg und geltende Vorgaben finden Sie hier.
Bestimmte Maßnahmen sind auch in Zeiten ohne Seuchengeschehen vorgegeben.
 
Wie Sie Ihren Bestand schützen können, sehen Sie hier: Hygieneregeln für Geflügelhalter

Eine grafische Übersicht zu den Biosicherheitsmaßnahmen stellt das FLI zur Verfügung:
Grafik Geflügel schützen


Gibt es weitere Verpflichtungen für Geflügelhalter?

Falls die Geflügelhaltung nicht beim Veterinäramt registriert ist, muss das umgehend nachgeholt werden. Den Tierhalterantrag finden Sie hier: Betriebsregistrierung
Eine alleinige Meldung der Haltung bei der Tierseuchenkasse ersetzt die Registrierung nicht.
 
Geflügel darf nur aus registrierten Betrieben in den eigenen Bestand aufgenommen und auch nur in registrierte Betriebe abgegeben werden.

Über die Haltung von Geflügel sind ein Bestandsregister mit Zu- und Abgängen sowie Aufzeichnungen zu Verlusten, zur Legeleistung, zu festgestellten Erkrankungsanzeichen und eingeleitete Maßnahmen (z. B. Tierarztbesuch) zu führen.
 
Bei erhöhter Sterblichkeit, Krankheitsanzeichen, die auf die Geflügelpest hinweisen, oder Leistungsabfall im Bestand ist vom Halter unverzüglich eine Abklärungsuntersuchung durch einen Tierarzt zu veranlassen. Zudem ist der Halter zur unverzüglichen Mitteilung an das Veterinäramt verpflichtet.


Was kann ich sonst noch für mein Geflügel tun?

Bereiten Sie sich jetzt auf ein mögliches Aufstallungsgebot vor.

Aufstallung bedeutet die Haltung in einem gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten, geschlossenen Stall oder unter einer überdachten Schutzvorrichtung (z. B. eine wasserdichte, wetterfest befestigte Plane) mit seitlich gesicherten Begrenzungen (z. B. rundum engmaschiger Kaninchendraht). Auf die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben zur Stallgröße und -ausstattung ist zu achten.
 


Kann ich noch gefahrlos spazieren gehen?

Ja. Es ist sehr unwahrscheinlich, sich im Freien mit dem Virus anzustecken. Es ist jedoch darauf zu achten, nicht in Kontakt mit kranken oder toten Vögeln zu kommen. Auch Hunde sind gegebenenfalls an der Leine zu führen sind, um einen Kontakt mit Tierkadavern oder Vogelkot zu vermeiden.


Was ist zu tun, wenn man einen kranken oder toten Vogel findet?

Bitte fassen Sie Wildvögel, die krank, schwach oder teilnahmslos erscheinen, auf keinen Fall an! Nehmen Sie solche Tiere nicht mit, und bringen Sie diese Tiere nicht zum Tierarzt.
 
Bitte teilen Sie Ihren Hinweis und den genauen Fundort (z. B. Koordinaten, Markierung des Fundorts in einer Karte), gerne mit Foto, der zuständigen Veterinärbehörde.
 


Wer kann mir bei weiteren Fragen helfen?

Bei weitergehenden Fragen oder Hinweisen können Sie sich gerne per E-Mail an uns wenden.