Rückkehrberatung
Die freiwillige Rückkehr ist eine Möglichkeit für alle Zuwanderinnen und Zuwanderer aus Drittstaaten, selbstbestimmt und vorbereitet in ihr Herkunftsland zurückzukehren.
- Die Beratung ist freiwillig, vertraulich, neutral und ergebnisoffen. Auf Wunsch auch anonym.
- Schutzbedürftige, insbesondere Minderjährige, Opfer von Menschenhandel, Kranke und Ältere, werden entsprechend ihrer besonderen Bedürfnisse beraten.
- Die Rückkehrberatung unterstützt Sie bei der Planung und Vorbereitung der Ausreise und prüft finanzielle Starthilfemöglichkeiten.
- Ausreisen in EU-Staaten, die Ukraine und Gaza können nicht gefördert werden.
- Ein Rechtsanspruch auf eine geförderte, freiwillige Ausreise besteht nicht.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer sowie den nachfolgenden Dokumenten.
Eine Beratung findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Termin vereinbaren
- Termine nur nach vorheriger Vereinbarung per Mail.
- Füllen Sie nach Möglichkeit das Anmeldeformular aus: Anfrageformular Freiwillige Rückreise العودة الطوعي (145,6 KiB)ة.
- Sie erhalten von der Rückkehrberatung einen Termin per Mail.
- Bitte beachten Sie, dass es je nach Kapazität zu Wartezeiten kommen kann.
Nach der Terminvereinbarung:
Diese Unterlagen benötigen Sie
Bearbeitungszeiten
Wegbeschreibung
Adresse
Landratsamt Esslingen
Eingang Service Soziales
Pulverwiesen 11
73726 Esslingen am Neckar
Wegbeschreibung
Das Landratsamt Esslingen befindet sich etwa 15 Minuten zu Fuß vom Hauptbahnhof Esslingen entfernt.
So finden Sie die Rückkehrberatung auf Google Maps.
Eingang
Schnelle Ausreise ohne Rückkehrförderung
Länderinformationen
- Die freiwillige Rückkehr nach Syrien (83,2 KiB)
- Die freiwillige Rückkehr in die Türkei (Türkisch) (102,5 KiB)




