Soziale Leistungen Flüchtlinge
Leistungen
Je nach ausländerrechtlichem Status erhalten die Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Landkreis oder nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB) vom Jobcenter.
Sofern die Leistungsempfänger über ein eigenes Konto verfügen, erhalten sie die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in der Regel direkt per Überweisung, andernfalls als Barleistung.
Eine erwachsene Person ohne Einkommen in einer Gemeinschaftsunterkunft erhält pro Monat rund 328 € (Stand 10.12.2021), zuzüglich Krankenhilfe.
Eine erwachsene Person ohne Einkommen in einer eigenen Wohnung erhält neben der ortsüblichen Miete und Krankenhilfe pro Monat 364 € (Stand 10.12.2021), sowie einmalig bei Bedarf pauschalierte Leistungen für Einrichtungsgegenstände.
Für weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft (Kinder, Ehepartner) gelten gestaffelte Sätze.
Personen in Arbeitsverhältnissen erhalten gegebenenfalls aufstockende Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Bei entsprechendem ausländerrechtlichem Status (Aufenthaltserlaubnis) besteht bei Bedürftigkeit der Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bzw. XII.
Weitere Informationen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Beratung
- Durchführung der Sprechstunden
- Unterstützung bei allen Anliegen des täglichen Lebens
- Unterstützung der Eltern in Erziehungs-aufgaben
- Unterstützung der Kinder bei Schul- oder Familienproblemen
- Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen und anderen schulischen Kooperationsgruppen
- Unterstützung bei asyl- und arbeitsrechtlichen Fragen, Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten/innen, Ausländerbehörde, Regierungspräsidium
- Unterstützung im Kontakt mit Behörden (Landratsamt, Ausländeramt, Gemeindeämter, Jugendamt, Bewährungshilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten)
Hilfen
- Lesen, Übersetzen und Erläutern von Briefen und Dokumenten
- Unterstützung bei der Abgabe/Verfassen der geforderten Rückmeldungen
- Ausfüllen von Formularen
- Unterstützung bei finanziellen Problemen (Schuldenregulierung, Ratenzahlungen)
Konfliktmanagement
- Entwicklung von Hilfsangeboten bei psychosozialen Problemen
- Kriseninterventionen sowie nachfolgend die Erarbeitung von Hilfe Maßnahmen
- Begleitung und Betreuung von kranken und traumatisierten Flüchtlingen
- Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Psychiater/innen, mit Kliniken und anderen therapeutischen Einrichtungen wie Traumaambulanz, refugio (Beratung und Behandlung von Folterüberlebenden), Psychologische Beratungsstelle für politisch Verfolgte und Vertriebene (PBV), PIA (Psychiatrische Institutsambulanz)
- Hilfe/Vermittlung bei Konflikten innerhalb von Familien, Zimmer- oder Appartementgemeinschaften und/oder im Zusammenleben in der Unterkunft
Freiwillige Rückkehr
- Beratung, Unterstützung, vorbereitende Organisation und Durchführung freiwilliger Rückkehr
- vorbereitende Zusammenarbeit mit der IOM (Internationalen Organisation für Migration), Ausländerbehörde und Botschaften
- Begleitung zum Flughafen in Einzelfällen
Gremienarbeit
- Zusammenarbeit (Einzelbesprechungen, Runde Tische) mit Stadtverwaltungen, anderen Einrichtungen in der Asylarbeit, örtliche Netzwerkarbeit
- Zusammenarbeit mit ehrenamtlich arbeitenden Gruppen und Einzelpersonen
Öffentlichkeitsarbeit
- Vorträge über asylrechtliche Zusammenhänge und Fragen
- Vorstellung der sozialen Betreuungsarbeit