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Kerstin Vöhringer
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Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI

Fragen und Antworten

Was sind Angebote zur Unterstützung im Alltag?

Grundsatz

Angebote zur Unterstützung im Alltag sollen Pflegepersonen entlasten und Pflegebedürftigen helfen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag möglichst selbständig zu bewältigen.

Anerkennungsbehörde ist der jeweilige Stadt- oder Landkreis, in dem das Angebot erbracht wird.

  • Ehrenamtlich Engagierte, sowie aus der Bürgerschaft Tätige bieten unter fachlicher Anleitung die allgemeine Beaufsichtigung, Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen nach § 14 SGB XI an. Oder Angehörige und vergleichbar Nahestehende werden in ihrer Eigenschaft als Pflegende beratend unterstützt und entlastet. Die Angebote können in Gruppen oder im häuslichen Bereich erbracht werden.
    ( § 6 Abs. 1 UstA-VO)
  • Als Angebote zur Unterstützung im Alltag gelten auch Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen zur ergänzenden Unterstützung hauswirtschaftlicher Versorgung und Bewältigung von sonstigen Alltagsanforderungen im Haushalt mit beschäftigtem Personal, soweit keine Leistungen auf der Grundlage des Rahmenvertrags nach § 75 Absatz 1 SGB XI für ambulante Pflege angeboten oder erbracht werden.
    ( § 6 Abs. 2 UstA-VO)

Wie verläuft das Anerkennungsverfahren?

Für die Anerkennung eines Angebotes ist der Landkreis Esslingen - Altenhilfefachberatung zuständig. Bitte füllen Sie das Antragsformular (42 KiB) aus und senden Sie dies mit dem Konzept und den weiteren benötigten Unterlagen (siehe Antrag) an die Altenhilfefachberatung. Sie können sich auch gerne vorab telefonisch informieren.

Wann muss ich eine Erklärung einreichen?

Träger anerkannter Angebote legen der Altenhilfefachberatung des Landkreises Esslingen zum 30. April jeden Jahres nach § 11 Abs. 4 der UstA-VO eine Erklärung vor, aus der ersichtlich ist, dass die Anerkennungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen.

Finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat. 

Was muss ich über die Förderung wissen?

Bei Fragen zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Landkreis Esslingen steht Ihnen die Altenhilfeplanung gern zur Verfügung.

  • Gefördert werden können: Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 c Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 SGB XI.
  • Gefördert werden können Initiativen ehrenamtlich Engagierter und bürgerschaftlich Tätiger nach § 45 c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB XI.
  • Gefördert werden können Selbsthilfegruppen, - organisationen und -kontaktstellen, die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden zum Ziel gesetzt haben nach § 45d SGB XI
  • Die Förderung ehrenamtl. Einzelhelfenden nach § 6a UstA-VO und Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 6 Absatz 2 UstA-VO ist ausgeschlossen.
  • Die Träger sollten die Antragsformulare nutzen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der Internetseite des Sozialministeriums zu finden sind.
  • Nähere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt Förderung (169,7 KiB)

Welche Unterlagen brauche ich?