Momentanes Kletterverbot an der Burgruine Reußenstein – Landratsamt Esslingen ist mit Kletterverbänden im Gespräch
An der Burgruine Reußenstein im Landkreis Esslingen finden derzeit Felssicherungen und eine Sanierung des Mauerwerks statt. Dazu mussten umliegende Felsen für Kletterer zunächst gesperrt werden. Nun zeichnet sich ab, dass von der vollständigen Sperrung abgewichen werden kann. Das Landratsamt ist dazu mit den Kletterverbänden seit Jahresanfang im Austausch.
Die Burgruine Reußenstein ist eine Felsenburg oberhalb von Neidlingen und steht im Eigentum des Landkreises Esslingen. Heute ist der Reußenstein ein beliebtes Ziel für Kletterer und Wanderer und zählt zu den meistbesuchten Burgen der Schwäbischen Alb. Aufgrund witterungsbedingter Einflüsse werden derzeit Felssicherungsmaßnahmen und Mauerwerkssanierungen im Bereich der Burgruine durchgeführt. Diese Sanierungsarbeiten erfordern mit Rücksicht auf die Vorgaben der europäischen FFH-Richtlinie eine Umsiedlung des an der Burgruine Reußenstein vorkommenden prioritären Lebensraumtyps „Kalk-Pionierrasen“. Hierfür war eine naturschutzrechtliche Entscheidung notwendig, die bereits im September 2025 erging.
Für einen reibungslosen Ablauf der Umsiedlung mussten die umliegenden Kletterfelsen zunächst gesperrt werden. Deshalb hat das Landratsamt die Naturschutz- und Kletterverbände vor seiner Entscheidung angehört und ihnen diese im Anschluss übersandt. Zum damaligen Zeitpunkt war ein dauerhaftes Kletterverbot notwendiger Bestandteil des Kohärenzsicherungskonzepts für den Kalk-Pionierrasen.
Seit der Durchführung der Sanierungs- und Umsiedlungsmaßnahmen, die in Kürze abgeschlossen sein werden, zeichnet sich ab, dass auch aus naturschutzfachlicher Sicht von einer vollständigen Felssperrung abgewichen werden kann. Diese Option wurde bereits Anfang des Jahres 2026 beim Runden Tisch von Landkreis und Kletterverbänden, in dem auch der Arbeitskreis Klettern und Naturschutz Lenninger Alb vertreten ist, in Betracht gezogen. Die konkrete Umsetzung soll nun bei einem im Februar vereinbarten gemeinsamen Ortstermin Mitte Mai 2026 finalisiert werden. Ziel der unteren Naturschutzbehörde ist es, nach Abschluss der Umsiedlungsmaßnahmen Kletterrouten unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Vorgaben wieder freizugeben.
Die Erste Landesbeamtin Dr. Marion Leuze-Mohr ist zuversichtlich, dass auch am Reußenstein trotz der Interessenskonflikte eine für alle zufriedenstellende, differenzierte und verhältnismäßige Lösung erreicht werden kann und setzt auf den anstehenden Ortstermin: „Der konstruktive und lösungsorientierte Austausch zwischen der unteren Naturschutzbehörde und den Verbänden hat im Landkreis Esslingen eine lange Tradition und wird auch dieses Mal zu vertretbaren Ergebnissen führen.“
Die für die Wiederaufnahme des Kletterns erforderlichen Regelungen sollen im Einvernehmen aller Beteiligten getroffen werden und werden im Anschluss daran vom Landratsamt veröffentlicht.



