Fragen und Antworten

Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Beseitigung von unmittelbaren Schäden durch das Hochwasser 2013 oder wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation sowie Hangrutsch soweit sie unmittelbar durch das Hochwasser verursacht wurden.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Eigentümer von Wohngebäuden (Schäden an Gebäuden)
  • Wohnungsunternehmen (Schäden an Gebäuden)
  • Private Haushalte (Hausratsschäden)
  • Wohnungseigentümer (Hausratsschäden)
  • Mieter (Hausratsschäden)

Allgemeine Informationen
Gefördert werden bei Wohngebäuden Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbarer Schäden, bei denen durch direkte Einwirkung der Schadensursache bauliche Anlagen beschädigt oder zerstört wurden.

Außerdem Maßnahmen zur Neuerrichtung oder zum Erwerb von gleichartigen Wohngebäuden als Ersatz von durch das Hochwasser zerstörten Wohngebäuden, auch an anderer Stelle.

Gefördert werden auch gewerblich genutzte Wohngebäude, wenn mehr als 50 % der anrechenbaren Grundfläche auf Wohnraum entfallen.

Aufbauhilfezuschuss
Konditionen Details
Zuschusshöhe bis zu 80 % der nachgewiesenen Ausgaben

Auszahlung

  • Der Zuschuss wird auf Antrag anteilig entsprechend der angefallen Ausgaben ausgezahlt.
  • Förderfähig sind Ausgaben zur Beseitigung von unmittelbaren Schäden an privaten Wohngebäuden
  • Der Wert der eigenen Arbeitsleistung ist bei allen Schadensarten grundsätzlich keine zuwendungsfähige Ausgabe.

Voraussetzungen
Ersetzt werden nur hochwasserbedingte Schäden, die durch das Hochwasser vom 31. Mai bis 2. Juni 2013 entstanden sind. Darunter fallen Schäden durch:

  • a) Hochwasser
  • b) wild abfließendes Gewässer
  • c) Sturzflut
  • d) aufsteigendes Grundwasser
  • e) überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation
  • f) Folgen von Hangrutschungen

Die Schäden, die durch die Buchstaben b) bis f) beschrieben sind, müssen unmittelbar durch das Hochwasser verursacht worden sein.

Dauer / Frist
Der Antrag muss bis zum 31. Juni 2015 beim Landkreis eingegangen sein.

Grundlage
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums, Finanz- und Wirtschaftsministeriums, Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Umweltministeriums, Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur und Wissenschaftsministeriums zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Fonds „Aufbauhilfe“ zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur (VwV Aufbauhilfe)

Nähere Details können Sie den Merkblättern entnehmen.

Amtsleiter und Kreisbrandmeister

Foto Kreisbrandmeister Guido Kenner

Guido Kenner

Sekretariat

Claudia Appelt
Telefon 0711 3902-42105
Württemberger Hof
Neckarstraße 1
73728 Esslingen

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