Hochwasserhilfe
Geschädigte vom Hochwasser im Mai/Juni 2013 können Hilfe beantragen
Private Haushalte, Eigentümer von Wohngebäuden und Wohnungsunternehmen können ihre Anträge beim Landratsamt Esslingen stellen.
Für die vom Hochwasser Mai und Juni 2013 Betroffenen haben der Bund und die Länder eine Aufbauhilfe in Höhe von 8 Mrd. € bereitgestellt. Davon wird das Land Baden-Württemberg, das bei weitem nicht so stark betroffen war wie andere Bundesländer, ca. 74 Mio. € erhalten. Private Haushalte können ab sofort bis zum 30. Juni 2015 Anträge entsprechend den bundesrechtlichen Vorgaben stellen. Die Bewilligung der genehmigten Mittel soll bis spätestens 31. Dezember 2015 erfolgen. In den meisten Fällen liegt die Zuschusshöhe bei 80 % der förderfähigen Kosten, in Härtefällen bis 100 %. Einkommensgrenzen sind nicht wie bei den Soforthilfen im Sommer dieses Jahres vorgesehen. Allerdings werden die empfangenen Hilfen Dritten, insbesondere Versicherungsleistungen und erhaltene Soforthilfen angerechnet.
Fragen können auch telefonisch unter 0711 3902-2125 bzw. per Mail unter katastrophenschutz@LRA-ES.de gestellt werden.
Hochwassergeschädigte Unternehmen, Land und Forstwirtschaftsbetriebe, Gemeinden, Forschungseinrichtungen und Kultureinrichtungen können ihre Anträge über das Regierungspräsidium Stuttgart einreichen.
Merkblatt Wohngebäude (14,7 KB)
Zuschüsse für Schäden an Wohngebäuden
Merkblatt Hausrat (17,1 KB)
Aufbauhilfe Hochwasser 2013
Zuschüsse zum Ersatz und zur Reparatur von Hausrat (Erläuterungen)