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Niedrige Wasserstände in Bächen und Flüssen

Regeln für die Gartenbewässerung beachten

Dieses Jahr leiden die Gärten aufgrund der viel zu geringen Niederschläge in den letzten Monaten schon sehr frühzeitig unter der Trockenheit. Der Winter 2024/2025 war vergleichsweise niederschlagsarm, ebenso die Monate März und April.

In den Gewässern im Landkreis Esslingen sind die Wasserstände deutlich gefallen, Fische und andere Wasserbewohner leiden unter den niedrigen Wasserständen und geringen Sauerstoffgehalten. Deshalb kann dort nicht grenzenlos Wasser für den eigenen Garten abgezweigt werden, auch wenn das notwendige Nass oft verlockend nah vor dem eigenen Garten entlang fließt.

Eine Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen mit Hilfe einer Pumpe bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis der unteren Wasserbehörde am Landratsamt Esslingen. Ohne eine solche Erlaubnis darf Wasser nur von Hand mit Eimern oder Gießkannen und auch nur in geringen Mengen geschöpft werden. Dabei handelt es sich um den sogenannten Gemeingebrauch. Bei weiterhin ausbleibenden Niederschlägen wird das Landratsamt Esslingen den Gemeingebrauch voraussichtlich untersagen.

Auch die Nutzung von Grundwasser ist reglementiert. Grundwasser ist vielerorts die Grundlage der öffentlichen Wasserversorgung und muss deshalb ganz besonders vor einer Übernutzung genauso wie vor einer Verschmutzung geschützt werden. Daher sind Herstellung und Betrieb von Brunnen ebenfalls erlaubnispflichtig.

Für die Bewässerung des Gartens empfiehlt das Landratsamt Esslingen die Nutzung von Regenwasser, das beispielsweise in einer Zisterne gespeichert werden kann. Im Landkreis Esslingen gibt es eine sehr sichere und gut ausgebaute öffentliche Wasserversorgung. Auch bei langer Trockenheit steht immer genügend Trinkwasser bereit. Bürgerinnen und Bürger sollten das kostbare Trinkwasser dennoch sparsam verwenden.
 
Weitere Informationen gibt es beim Landratsamt, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, Dr. Beate Baier, Telefon 0711 3902-42490.