Zulassung fabrikneues KFZ

  • Gültiger Personalausweis (Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich, da der Reisepass keine Anschrift nennt).
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kraftfahrzeugbrief).
  • Sofern vom Fahrzeughersteller keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgestellt wurde, ist die Vorführung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde erforderlich. Bitte beachten Sie, dass am Standort Esslingen nur Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge bis höchstens 2m Höhe vorhanden sind.
  • Versicherungsbestätigung mit eVB-Code
  • ggf. Vollmacht
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity (CoC).
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Hauptsitz/Adresse

Dienstsitz:
DAS ES !
Fleischmannstraße 4
73728 Esslingen a.N.

Postanschrift:
Landratsamt Esslingen
73726 Esslingen a. N.

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Telefon 0711 3902-48330
Telefax 0711 3902-58037

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