Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs durch den bisherigen Fahrzeughalter

  • Gültiger Personalausweis (Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich, da der Reisepass keine Anschrift nennt)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kraftfahrzeugschein) oder Stilllegungsbescheinigung
  • Versicherungsbestätigung mit eVB-Code
  • Kennzeichenschild(er)
  • HU-Bescheinigung
  • ggf. Vollmacht
  • Einzugsermächtigung zur Kfz-Steuer

Aufgrund einer rechtlichen Änderung dürfen seit dem 01.01.2015 nur noch Klebeplaketten verwendet werden. Dadurch können Nummernschilder mit Halteringen für Druckplaketten nicht mehr weiter verwendet werden. Alte Kennzeichenschilder ohne Euro-Feld können ebenfalls nicht mehr verwendet werden. In diesen Fällen müssen neue Kennzeichenschilder angefertigt werden.  

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Dienstsitz:
DAS ES !
Fleischmannstraße 4
73728 Esslingen a.N.

Postanschrift:
Landratsamt Esslingen
73726 Esslingen a. N.

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