Umtausch Führerschein in EU-Kartenführerschein

Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle zu stellen und zu unterschreiben.
Antragsformular (261,9 KB)

Hinweis

Sie können Ihren Antrag aber auch über die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zur Bestätigung der persönlichen Daten einreichen.
Antragsformulare liegen in Ihrer Gemeinde vor.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches  Lichtbild (§ 5 PassV) in der Größe von 35 x 45 mm, im Hochformat, ohne Rand
  • Gebühr: 25,30 €
  • Führerschein

Bitte beachten Sie Folgendes

  1. Die Fahrerlaubnis der bisherigen Klasse 3 wird automatisch in die neue Fahrerlaubnis der Klasse BE/C1E und die darin eingeschlossenen Fahrerlaubnisklassen umgetauscht. Damit dürfen Sie Kraftfahrzeuge bis 7,5 t und einen Anhänger (Zugkombination bis 12 t) führen. Die Fahrerlaubnis Klasse BE/C1E wird zeitlich unbefristet erteilt. Das Führerscheindokument wird jedoch auf 15 Jahre begrenzt.
  2. Wenn Sie mit Ihrer bisherigen Klasse 3 Fahrzeugkombinationen über 12 t bis maximal 18,75 t führen möchten, wird die entsprechende Fahrerlaubnis Klasse CE beschränkt auf den bisherigen Umfang der Klasse 3 bis zur Erreichung des 50. Lebensjahres automatisch erteilt. Soll diese Berechtigung auch nach dem 50. Lebensjahres weiter gelten, sind ärztliche Untersuchungen erforderlich (siehe hierzu Ziffer 3).
  3. Sind Sie Inhaber der Klasse 2 und erreichen das 50. Lebensjahr, müssen Sie diese Fahrerlaubnisklasse verlängern lassen. Hierzu sind
    - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ggf. ein Zeugnis des Augenarztes nach Anlage 6 FeV (§ 12) für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
    - ärztliche Bescheinigung über die durchgeführte Untersuchung nach Anlage 5 FeV (§ 11 Nr. 9) für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
    vorzulegen. Diese Untersuchungen werden alle 5 Jahre erforderlich. Nach einer versäumten Verlängerung erlischt die Fahrberechtigung für die entsprechende Klasse.
  4. Sind Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig, können Sie die neue Fahrerlaubnis Klasse T für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h beantragen. Hierzu benötigen wir einen Nachweis, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind (z. B. Versicherungsnachweis der Berufsgenossenschaft etc).

Bitte kreuzen Sie daher auf dem Antrag unbedingt an,
ob Sie Fahrzeugkombinationen bis 18,75 t führen möchten und ob Sie die Klasse T beantragen wollen!

Die Herstellung des EU-Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei Berlin dauert ca. 3 Wochen. Nach Ablauf dieser Zeit bitte vorsprechen und den Führerschein "tauschen".
Den alten Führerschein (rosafarbener oder grauer Führerschein) erhalten Sie auf Wunsch entwertet zurück.

Besonderer Umtauschservice
Bei der Antragstellung können Sie mit uns vereinbaren, dass Ihr alter Führerschein bereits entwertet wird und Sie einen vorläufigen Führerschein (Hinweis der vorläufige Führerschein ist nur im Inland gültig) erhalten. In diesem Fall werden wir Ihnen den neuen Führerschein automatisch zusenden.

Hauptstelle

Am Aussichtsturm 7
73207 Plochingen

Postanschrift
Landratsamt Esslingen
Führerscheinstelle
73726 Esslingen

Telefon 0711 3902-48339
Telefax 0711 3902-58232

Email-Kontakt

  • Außenstelle Nürtingen.
    Europastraße 40,
    72622 Nürtingen
  • Außenstelle Filderstadt-Bernhausen
    Gottlieb-Daimler-Straße 2,
    70794 Filderstadt
  • Außenstelle Kirchheim.
    Osianderstraße 6,
    73230 Kirchheim unter Teck
      
Bezahlen Sie nach Möglichkeit bargeldlos

Die IBAN des Sammelkontos für Führerscheinbareinzahlungen oder Online-Überweisungen lautet:
 
DE72 6115 0020 0000 1650 00