Feinstaubplakette (Umweltplakette)
Am 01. März 2007 ist die neue Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung in Kraft getreten (35. BImSchV, sog."Kennzeichnungsverordnung").
Sie verbietet bestimmten Fahrzeugen die Einfahrt in besonders ausgewiesene Zonen. In Abhängigkeit vom Schadstoffausstoß kann man eine so genannte Feinstaubplakette erwerben. Ist ein Fahrzeug entsprechend gekennzeichnet, darf man dann entsprechend der Kennzeichnung in die Zonen einfahren.
Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die auf Grund der Antriebsart und der Schadstoffmenge auf Antrag entsprechend zugeteilt wird.
Wie bekommt man diese Plaketten?
- Abholung: Ab sofort können diese Feinstaubplaketten bei den Zulassungsstellen im Landkreis Esslingen in Esslingen (Pulverwiesen 11), Filderstadt (Gottlieb-Daimler Str.2), Kirchheim u.T. (Osianderstr.6) und Nürtingen (Europastr.40) zum Preis von 5,-- € erworben werden.
- Übersendung: Wer sich die Plakette nach Hause senden lassen möchte, muss zuvor eine Gebühr von 6,-- € (incl. 1,-- € für den Versand) auf das Konto des Landkreises Esslingen, Konto-Nr. 900 021, BLZ 611 500 20 bei der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen überweisen und dabei unbedingt den folgenden Verwendungszweck angeben:
P12210505/31310400 + Kennzeichen des Fahrzeugs + Name und Wohnort.
Eine schriftliche Bestellung ist dann nicht mehr erforderlich. - Übersendung an Großkunden: Bei einer schriftlichen Bestellung von mindestens 5 Plaketten werden diese mit Rechnung zugesandt.
Ausgabestellen für die Plaketten sind auch die anerkannten Abgasuntersuchungsstätten und Prüfstellen (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, usw.)
Weitere Informationen zu den Umweltzonen hier!
Merkblatt "Umweltzonen in Baden Württemberg" zum Download hier!

