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Wirtschaftliche Jugendhilfe


Aufgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es unter anderem Jugendhilfemaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) verwaltungsrechtlich und finanziell umzusetzen.
Diese Hilfen werden gewährt für pädagogische, therapeutische und sonstige Hilfen in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form.


Antrag auf ambulante Eingliederungshilfe

Merkblatt zum Antrag ambulante Eingliederungshilfe

Kliniken für Kinder- und Jugendpsychatrie

Zusatz- Gutachtenstelle Stuttgart oder eigene Wahl

Die Ermittlung des Jugendhilfebedarfs erfolgt in der Regel durch den Sozialen Dienst. Ferner werden Anträge auf Geldleistungen und Zuschüsse für die Kindertagesbetreuung bearbeitet.

Anträge zur Kindertagesbetreuung

Antrag auf Geldleistung bzw. Zuschüsse für Tageseinrichtung

Antrag auf Geldleistung bzw. Zuschüsse für Tagespflege

Empfehlungen zu den Geldleistungen Tagespflege

Betreuungszeitenblatt für Tagespflege

Kostenbeitragstabelle

Anträge für Tagespflegeperson

Antrag auf Erstattung der Sozialversicherungsbeträge, Altersvorsorge und Unfallversicherung 

Antrag zur Erlaubnis Tagespflege

Anforderung Führungszeugnis

Bei einer teilweisen oder vollständigen Hilfeleistung außerhalb des Elternhauses wird die Kostenbeteiligung der jungen Menschen und ihrer Eltern unter Berücksichtigung des verfügbaren Einkommens überprüft.
Merkblatt Kostenbeitrag.
Zusätzlich werden bei einer Fremdunterbringung auch sonstige Ersatzleistungen wie z.B. Waisenrenten und BAföG zur teilweisen Deckung der Kosten übergeleitet.

Folgende Leistungen werden im Rahmen des SGB VIII unter anderem gewährt:

  • Gemeinsame Unterbringung von Müttern/Vätern und Kinder (§19 SGB VIII)
  • Betreuung und Unterstützung in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)
  • Geldleistungen bzw. Zuschüsse in der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) (§§ 22 ff SGB VIII)
  • Ambulante Hilfen (§§ 29 ff SGB VIII)
  • Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
  • Heimerziehung (§ 34 SGB VIII)
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
  • Eingliederungshilfe für seelische Behinderte (ambulant, teil- und vollstationär)
  • Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
  • Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII)

 

Weitere Informationen


- Ansprechpartner/innen im Aufgabengebiet
- Soziale Dienste
- Tageselternverein Esslingen
- Tageselternverein auf den Fildern
- Tageselternverein  Kirchheim u.T. 
- Tageselternverein Nürtingen 





         

Änderungsdatum 06.08.2010 14:54
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