Wirtschaftliche Jugendhilfe
Aufgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es unter anderem Jugendhilfemaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) verwaltungsrechtlich und finanziell umzusetzen.
Diese Hilfen werden gewährt für pädagogische, therapeutische und sonstige Hilfen in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form.
Antrag auf ambulante Eingliederungshilfe
Merkblatt zum Antrag ambulante Eingliederungshilfe
Kliniken für Kinder- und Jugendpsychatrie
Zusatz- Gutachtenstelle Stuttgart oder eigene Wahl
Die Ermittlung des Jugendhilfebedarfs erfolgt in der Regel durch den Sozialen Dienst. Ferner werden Anträge auf Geldleistungen und Zuschüsse für die Kindertagesbetreuung bearbeitet.
Anträge zur Kindertagesbetreuung
Antrag auf Geldleistung bzw. Zuschüsse für Tageseinrichtung
Antrag auf Geldleistung bzw. Zuschüsse für Tagespflege
Empfehlungen zu den Geldleistungen Tagespflege
Betreuungszeitenblatt für Tagespflege
Anträge für Tagespflegeperson
Antrag auf Erstattung der Sozialversicherungsbeträge, Altersvorsorge und Unfallversicherung
Antrag zur Erlaubnis Tagespflege
Bei einer teilweisen oder vollständigen Hilfeleistung außerhalb des Elternhauses wird die Kostenbeteiligung der jungen Menschen und ihrer Eltern unter Berücksichtigung des verfügbaren Einkommens überprüft.
Merkblatt Kostenbeitrag.
Zusätzlich werden bei einer Fremdunterbringung auch sonstige Ersatzleistungen wie z.B. Waisenrenten und BAföG zur teilweisen Deckung der Kosten übergeleitet.
Folgende Leistungen werden im Rahmen des SGB VIII unter anderem gewährt:
- Gemeinsame Unterbringung von Müttern/Vätern und Kinder (§19 SGB VIII)
- Betreuung und Unterstützung in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)
- Geldleistungen bzw. Zuschüsse in der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) (§§ 22 ff SGB VIII)
- Ambulante Hilfen (§§ 29 ff SGB VIII)
- Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
- Heimerziehung (§ 34 SGB VIII)
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
- Eingliederungshilfe für seelische Behinderte (ambulant, teil- und vollstationär)
- Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
- Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII)
Weitere Informationen
- Ansprechpartner/innen im Aufgabengebiet
- Soziale Dienste
- Tageselternverein Esslingen
- Tageselternverein auf den Fildern
- Tageselternverein Kirchheim u.T.
- Tageselternverein Nürtingen