Startseite
Startseite / Soziales / Migration und Asyl / Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

Staatsangehörigkeit

1. Allgemeines

Wenn Sie im Landkreis Esslingen wohnen und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, ist das Landratsamt Esslingen für Sie zuständig.
Für einen Antrag auf Einbürgerung gibt es zwei Möglichkeiten - wir bitten Sie, sich für eine Möglichkeit zur Antragsstellung zu entscheiden:

  • Sie erhalten bei Ihrem Bürgeramt bzw. Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde die erforderlichen Anträge.
    Nachdem Sie diese ausgefüllt haben, können Sie sie dort auch wieder abgeben. Das Bürgeramt bzw. Rathaus leitet den Antrag an das Landratsamt weiter.
  • Alternativ können Sie Ihren Antrag auf Einbürgerung online unter Service-BW stellen.
    Dies hat den Vorteil, dass Ihnen in der Eingabemaske erklärt wird, welche Unterlagen Sie mit einreichen müssen. So stellen Sie sicher, dass dem Landratsamt für die Bearbeitung die erforderlichen Unterlagen gleich vorliegen. Dies beschleunigt den Prozess.
    Es gibt derzeit leider technische Probleme vonseiten Service BW, weshalb der Online-Antrag nur eingeschränkt funktioniert. Sollten bei Ihnen Probleme auftreten, stellen Sie bitte den Antrag über Ihr Bürgeramt bzw. Rathaus.

Das Stellen eines Antrags kann Kosten verursachen und nimmt einige Zeit in Anspruch. Wir empfehlen Ihnen deshalb, vor Stellen des Antrags zu überprüfen, ob Sie einen Anspruch auf Einbürgerung haben. Die untenstehenden Hinweise und Unterlagen geben Ihnen hierbei eine Hilfestellung. Zusätzlich können Sie den sogenannten Quick-Check des Bayerischen Staatsministerium für Digitales nutzen. Dieser ist vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg freigegeben. Wir weisen darauf hin, dass der Quick-Check keine individuelle Prüfung vornimmt. Trotz positiven Ergebnisses kann es im Einzelfall vorkommen, dass Ihnen dennoch kein Anspruch auf eine Einbürgerung zusteht.

2. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Folgende Fragen werden häufig gestellt und wurden deshalb von uns ausgewählt beantwortet:

Benötigen meine Kinder auch ein Antragsformular?

Jede Person ab 16 Jahren muss einen eigenen Antrag ausfüllen und persönlich unterschreiben. Sofern Ihre Kinder noch unter 16 Jahre alt sind, ist nur die Angabe auf Seite 2 (siehe Nr.4) und auf Seite 6 (siehe letzter Abschnitt) notwendig.


Meine Familie und ich haben unterschiedliche Nachnamen. Wer ist für uns zuständig?

Die Zuständigkeit innerhalb der Staatsangehörigkeitsbehörde richtet sich nach dem Nachnamen. Familien werden gemeinsam bearbeitet.

Bei unterschiedlichen Nachnamen der Familienmitglieder richtet sich die Zuständigkeit nach dem Nachnamen des Ehemannes/Vaters.


Welche Kosten kommen für die Einbürgerung auf mich zu?

Erwachsene: 255,00 EUR pro Person
Miteinzubürgernde Kinder: 51,00 EUR je Kind
Allein einzubürgernde Kinder: 255,00 EUR je Kind


Brauche ich einen Sprachnachweis?

Wir benötigen einen Nachweis über eine abgenommene Sprachprüfung B1-Niveau.

Sofern Sie einen deutschen Schulabschluss besitzen oder eine deutsche Berufsausbildung absolviert haben, legen Sie uns bitte Ihre Zeugnisse vor, dann kann im Einzelfall von einer Sprachprüfung abgesehen werden.


Ich habe in Deutschland ein Studium absolviert. Muss ich dennoch einen Einbürgerungstest absolvieren?

Bitte beachten Sie, dass eine deutsche Berufsausbildung oder ein deutsches Studium nicht generell vom Einbürgerungstest entbindet.

Wir verweisen hierzu auf unser Informationsblatt zum Einbürgerungstest (55,3 KiB).


Wie lange dauert mein Einbürgerungsverfahren?

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Gesetzesänderung zum 27.06.2024 mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.

Bei dem Einbürgerungsverfahren handelt es sich um eine Einzelfallprüfung, so dass jeder Antrag individuellen Bearbeitungszeiten unterliegt.

Wir bitten um Verständnis, dass daher zu der Bearbeitungsdauer keine pauschale Antwort gegeben werden kann. Die Dauer hängt zudem auch von im Verfahren durchzuführenden Sicherheitsabfragen bei anderen Behörden ab, auf deren Bearbeitungsdauer die Einbürgerungsbehörde keinen Einfluss hat.


Wieso werden auch Unterlagen von meinem Ehepartner verlangt?

.Als Ehepartner bilden Sie eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Für die Einbürgerung ist eine Voraussetzung, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Dabei werden alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, ihr jeweiliger Bedarf und ihre Einkommen berücksichtigt


Was muss ich bei Selbstständigkeit beachten?

Die Lebensunterhaltssicherung und deren Berechnung ist bei vorhandener Selbständigkeit ein aufwendigeres Verfahren.

Wir benötigen für die Berechnung die letzten zwei Steuerbescheide sowie den Nachweis über eine private Altersvorsorge. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass einzelfallbezogen weitere Unterlagen angefordert werden können.


Hinweis zur Mehrstaatigkeit ab dem 27.06.2024

Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Informationen über Mehrstaatigkeit nach der Rechtslage in Deutschland geben können.

Sofern Sie Fragen zu einer weiteren Staatsangehörigkeit bzw. zur Wiedereinbürgerung in einen anderen Staat haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Konsulat.


Informationen zu Einbürgerung und Staatsangehörigkeit erhalten Sie unter Service-BW

3. Ansprechpartner

Staatsangehörigkeitsbehörde und Personenstandsrecht

Zuständigkeit
Name
Telefon
Sachgebietsleitung
N.N.
 
Stellv. Sachgebietsleitung Standesamtsaufsicht
Stellv. Sachgebietsleitung Einbürgerung
Frau Sailer
Frau Kißler
0711 3902-42728
0711 3902-43376

Sekretariat – VWS 22A

Zuständigkeit
Name
Telefon
VWS 22a Sekretariat
Frau Renz
Frau Di Perna
Frau Klier
0711 3902-42702
0711 3902-42703
0711 3902-43746


Standesamtsaufsicht

Zuständigkeit
Name
Telefon
Standesamtsaufsicht, Namensänderung
Stellv. Sachgebietsleitung
Frau Sailer
0711 3902-42728
Standesamtsaufsicht, Namensänderung

Frau Fischer
0711 3902-43086
Zuständigkeit
Name
Telefon
Beuren, Bissingen, Dettingen, Erkenbrechtsweiler, Filderstadt, Kirchheim, L-E, Neckartailfingen, Neuffen, Neuhausen, Nürtingen, Oberboihingen, Ohmden, Ostfildern, Plochingen, Reichenbach, Unterensingen, Weilheim, Wendlingen, Wernau, Wolfschlugen
Fau Sailer
0711 3902-42728
Aichtal, Aichwald, Altbach, Altdorf, Altenriet, Baltmannsweiler, Bempflingen, Deizisau, Denkendorf, Esslingen, Hochdorf, Holzmaden, Frickenhausen, Großbettlingen, Köngen, Kohlberg, Lenningen, Lichtenwald, Neckartenzlingen, Neidlingen, Notzingen, Owen, Schlaitdorf
Frau Fischer
0711 3902-43086

Einbürgerung

Zuständigkeit
Name
Telefon
Sachgebietsleitung
N.N.
 
A - Alg, kein Nachname
Stellv. Sachgebietsleitung Einbürgerung
Frau Kißler
0711 3902-43376
Alh - Az, B - Ban
Frau Holzwarth
0711 3902-44228
Bao - Bz, C, Da - Dag
Frau Scheuter
0711 3902-43579
Dah - Dz, E, Fa - Frau
Frau Göbbels
0711 3902-41270
Frb - Fz, G, H, I
Negativbescheinigung A - L 
Frau Idrizovski
0711 3902-44676
J, K - Kor
Herr Felder
0711 3902-43582
Kos - Kz, L, Ma - Moham
Herr Haberlandt
0711 3902-44921
Mohan - Mz, N, O, P - Pas 
Herr Thurston
0711 3902-41395
Pat - Pz, Q, R, S - Scg
Negativbescheinigung M - Z
Frau Engelhardt  
0711 3902-42727
Sch - Sz, T - Tec
Herr Baumgartner
0711 3902-41921
Ted - Tz, U, V, W, X, Y, Z
Frau Vogel
0711 3902-44235

4. Antragsformulare

Einbürgerung

  • Online Antrag zur Einbürgerung -  Service-BW
  • Antrag auf Einbürgerung (192 KiB)
    (Bitte ausdrucken, unterschreiben und bei Ihrem Rathaus (Wohnort) abgeben)
    bitte auch die 6 beiliegenden Dokumente beachten! (192 KiB)
    • Erforderliche Unterlagen zum Einbürgerungsantrag (Merkblatt) (90,6 KiB)
    • Information zum Einbürgerungstest (54,1 KiB)
    • Informationsblatt zum Datenschutz  (69 KiB)
    • Strafrechtliche Verurteilungen (12,4 KiB)
      (bitte ausdrucken, unterschreiben und dem Antrag beifügen)
    • Merkblatt Verfassungstreue/Loyalitätserklärung (85 KiB)
      (bitte ausdrucken, unterschreiben und dem Antrag beifügen)
    • Unterrichtung über die sicherheitsmäßige Überprüfung im Einbürgerungsverfahren (Landesverfassungsschutz) (64,6 KiB)
      (bitte ausdrucken, unterschreiben und dem Antrag beifügen)
  • Erklärungserwerb (25,1 KiB)
  • Sprachnachweise (19,4 KiB)

Negativbescheinigung zur Einbürgerung

  • Antrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung (268,9 KiB)
  • Informationsblatt Negativbescheinigung (21,1 KiB)

Staatsangehörigkeit

  • Informationsblatt zum Datenschutz (116,8 KiB)
  • Onlineanträge für 3 Leistungen zu Einbürgerung
  • Merkblatt zum Staatsangehörigkeitsausweis und Informationen (84,7 KiB)
Zum Seitenanfang
Copyright © 2025 - https://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-Esslingen-ROOT/node/49427/49807/14018886/23530247/staatsangeh_rigkeit_und_einb_rgerung.html