Frühintervention
Frühintervention bezeichnet beraterische, pädagogische, therapeutische oder medizinische Maßnahmen in einem möglichst frühen Stadium der Problementwicklung. Ausgangspunkt für die Frühintervention ist eine festgestellte Gefährdungslage einesMenschen. Frühintervention kann in verschiedenen Problembereichen, wie beispielsweise Sucht, Gewalt, bei Personen aller Altersklassen zur Anwendung kommen.
Die Beratungsstelle Sucht und Prävention bietet im Bereich der Frühintervention drei verschiedene Maßnahmen an. Das Alter der Zielgruppe und die Suchtmittel sind verschieden.
ALF
Projekt Alkoholfrühintervention ALF
Das kostenfreie Frühinterventionsangebot ALF richtet sich an Jugendliche und jungen Erwachsene im Alter von 14 bis 24 Jahren. Gegen die im Zusammenhang mit Alkohol ermittelt wird und deren Akte an die Staatsanwaltschaft gegangen ist.
Bei der Staatsanwaltschaft wird entschieden, ob es zu einer Anklage vor Gericht kommt oder die Möglichkeit eines Diversionsverfahrens gegeben wird.
Diversion bedeutet:
Eine Umgehung von formellem Strafverfahren.
Durch die Auflage von Weisungen wie beispielsweise die Teilnahme am ALF-Kurs kann auf ein Strafverfahren verzichtet werden.
An einem ALF-Kurs nehmen in der Regel ca. 6 bis 10 Jugendliche teil, die ausschließlich durch die Staatsanwaltschaft an die Jugend- und Drogenberatung vermittelt wurden.
Die Teilnehmer müssen vor den beiden Gruppenterminen, an einem Vorgespräch teilgenommen haben.
Vorgespräch und Teilnahme am Kurs werden der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Die Kursteilnehmer bekommen Informationen zu ihrer rechtlichen Situation, über riskanten Alkoholkonsum, Suchtentstehung, Suchtverlauf, Konsummotive und Alternativen sowie Behandlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten.
Weiterhin wird versucht, den Zusammenhang zwischen Trinkverhalten und Straftat aufzuzeigen.
PAJ
PAJ-Projekt Prävention Alkoholbedingter Jugendgewalt
Prävention Alkoholbedingter Jugendgewalt. Projekt PAJ „next level“
Ist für Jugendliche die im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Gewalt polizeilich auffällig geworden sind. Die Staatsanwaltschaft wird eventuell ein Ermittlungsverfahren gegen Sie einleiten – diese Entscheidung könnte auch von Ihrer Teilnahme am Projekt PAJ „next level“ abhängen
Oder:
In einem Gerichtsverfahren wurde Ihnen eine Teilnahme am Programm PAJ „next level“ auferlegt
PAJ „next level“
bietet Ihnen die Chance, sich mit dem Thema „Alkohol und Gewalt“ im Rahmen eines Gruppenangebotes auseinanderzusetzen, neue Erfahrungen zu machen und persönliche Strategien zur Konfliktvermeidung kennen zu lernen.
Weitere Inhalte zu PAJ im Flyer (109,6 KB) (109,6 KB)
Wichtige Infos:
- „next level“ besteht aus verschiedenen Bausteinen:
Erlebnispädagogik, Information und Auseinandersetzung über Alkoholkonsum und Gewalt mit Polizei und Jugend- und Drogenberatung, Coolnesstraining und Bogenschießen. - Der Kurs wird von der Jugend- und Drogenberatung mit Kooperationspartnern durchgeführt.
Alle Gesprächsinhalte unterliegen der Schweigepflicht. - Die Teilnahmebescheinigung kann der Staatsanwaltschaft oder dem Jugendgericht vorgelegt werden.
- Die Teilnahme an „next level“ ist freiwillig.
Durchführung/Kontakt:
Beratungsstelle Sucht und Prävention Esslingen
Wehrneckarstr. 2
73728 Esslingen a. N.
Telefon 0711 3902-48480
Fax 0711 3902-58327
paj@lra-es.de
FreD-Projekt
Bei FreD handelt es sich um ein kostenfreies Kursangebot für 14- bis 21-Jährige, die erstmals durch den Besitz von Cannabis für den Eigengebrauch polizeilich auffällig geworden sind. Ziel des Projektes ist es, die Entwicklung zu einem missbräuchlichen bzw. abhängigen Drogenkonsum und damit eine erneute strafrechtliche Auffälligkeit mit entsprechenden negativen Folgen zu verhindern. Den Teilnehmern wird in Aussicht gestellt, dass das Verfahren gegen sie bei erfolgreicher Kursteilnahme eingestellt wird.
An den FreD-Kursen nehmen in der Regel etwa 10 Betroffene teil, die durch Polizei oder Staatsanwaltschaft an die Beratungsstelle Sucht und Prävention vermittelt werden. Die Teilnehmer müssen vor dem Kursbesuch an einem Vorgespräch (Intake) teilnehmen und werden dann schriftlich zum jeweils nächsten Kurs eingeladen. Die Kurse finden jeweils am Freitag von 16:00 bis 20:00 Uhr und am Samstag von 10:00 bis 14:00 Uhr statt.
Die Kursteilnehmer bekommen Informationen zu ihrer rechtlichen Situation, über Suchtstoffe und Abhängigkeitspotential, über gesundheitliche und soziale Aspekte des Suchtmittelkonsums sowie über weiterführende Hilfsangebote. Weiterhin haben die Betroffenen die Möglichkeit ihr Konsumverhalten zu reflektieren und Zusammenhänge zu anderen Straffälligkeiten herzustellen.
HALT
„HaLT“
„HaLT“ („Hart am Limit“ – Halt sagen, Halt geben) ist ein Angebot für Jugendliche, die mit einer Alkoholvergiftung als Notaufnahme in einer Klinik aufgenommen worden sind.
Das Angebot umfasst in einem ersten Teil ein sogenanntes Brückengespräch, als zweiten Teil den Risiko-Check.
Im Brückengespräch bieten wir an, mit dem Jugendlichen und seinen Eltern das Erlebte zu besprechen. In diesem Rahmen können die Sorgen und Ängste, die der Vorfall ausgelöst hat, sowie die sich daraus ergebenden Unsicherheiten angesprochen werden und durch den als neutralen Dritten auftretenden Berater moderiert werden.
Im Brückengespräch laden wir ein und motivieren zur Teilnahme am Risiko-Check. Er ist das eigentliche Herzstück von HaLT.
In einer Gruppe mit anderen Jugendlichen, die die gleiche Erfahrung des Klinikaufenthalts gemacht haben, werden die Jugendlichen sensibilisiert für ihr Risikoverhalten, erhalten Informationen rund ums Thema Alkohol und erarbeiten sich eigene Sicherungen für künftige Trinksituationen.
Neben Gesprächen, Informationen und Aufklärung sind erlebnispädagogische Einheiten Inhalt des Risiko-Checks.