Aufstallungspflicht für Geflügel endet am 31. März

Die Aufstallungspflicht für Geflügel kann wie vorgesehen am 31. März aufgehoben werden, von 1. April an darf Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nandus wieder im Freilauf gehalten werden. Das teilt das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Esslingen mit.

Ende vergangener Woche hatten sich Vertreter aus Anrainerlandkreisen entlang des Neckars zur aktuellen Geflügelpest-Situation ausgetauscht. In den vergangenen Tagen sind keine verendeten Tiere aufgefunden worden, die mit dem Virus infiziert waren und nur noch vereinzelt werden derzeit Tiere im Labor zum Nachweis der Geflügelpest untersucht.

Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung hatte Anfang Februar per Allgemeinverfügung eine Aufstallungspflicht für Geflügel erlassen müssen, nachdem vor allem entlang des Neckars tote Wasservögel gefunden worden waren, die positiv auf das Geflügelpest-Virus getestet wurden.

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Andrea Wangner

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