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Schwerbehindertenausweise

Feststellung der Behinderung


Unsere Aufgabe ist es

  • den Grad der Behinderung (GdB) und 

  • die gesundheitlichen Merkmale (= Merkzeichen: G, aG, B, H, Bl, Gl, RF, TBI)

für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen festzustellen und ab einem GdB von 50 einen Schwerbehindertenausweis, ggf. mit Beiblatt (für ein KfZ oder für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs), auszustellen.

Die Feststellung erfolgt nach versorgungsmedizinischen Grundsätzen der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

Anträge und Merkblätter


Links für weitere Informationen

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales / Teilhabe behinderter Menschen
  • Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
  • Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen bei der Agentur für Arbeit
  • Altersrente für Menschen mit Behinderung
  • Behinderung und Beruf 
  • Parkerleichterungen "blauer Parkausweis"
  • Parkerleichterungen "orangefarbener Parkausweis"
  • Rundfunkbeitragsermäßigung

Blindenhilfe nach dem Blindenhilfegesetz und § 72 SGB XII

Anträge und Merkblätter


Links für weitere Informationen

  • Blinden- u. Sehbehindertenverband Württemberg e.V. (BSVW) 
  • Allg. Blinden- und Sehbehindertenverein Region Esslingen e.V.

Fahrdienst für Menschen mit erheblicher Mobilitätseinschränkung (Mobilitätshilfe)

Anträge und Merkblätter


Link für weitere Informationen

  • Mobilität für behinderte Menschen
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