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Landschaftspflege:

Das Landratsamt ist zuständig für die Umsetzung der Landschaftspflegerichtlinie.

Zuwendungen des Landes können bei der unteren Naturschutzbehörde für die Pflege von Grundstücke z.B. in Naturschutzgebieten, flächenhaften Naturdenkmalen, § 32-Biotopen sowie Natura 2000-Gebieten von Privatpersonen, Verbänden und Vereinen beantragt werden.

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