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Amt für Integration und Flüchtlingsaufnahme

Das Amt ist zuständig für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der vom Land Baden-Württemberg zugewiesenen geflüchteten Menschen.

Darüber hinaus ist es für die Umsetzung von integrationsspezifischen Aufgaben für (neu-) zugewanderte Personen und die Begleitung des Integrationsmanagements verantwortlich.

Unterbringung von Geflüchteten
Leistungen für GeflüchteteIntegration
Weitere Informationen
Ukrainehilfe

Organigramm (282,2 KiB) des Amtes für Integration und Flüchtlingsaufnahme

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