Ausländerrechtliche Fragen

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde berät Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Esslingen in allen Fragen des Ausländerrechts.
Die Ausländerbehörde des Landkreises Esslingen ist zuständig für alle Kreisgemeinden und Städte mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Esslingen, Filderstadt, Kirchheim unter Teck, Leinfelden-Echterdingen, Nürtingen und Ostfildern.
Hier geht es zur Ausländerbehörde des Landkreis Esslingen.
Hier finden Sie die Kontaktdaten der Ausländerbehörden der Großen Kreisstädte.

Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

Informationen darüber, wie Sie und Ihre Familienangehörigen die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, finden Sie auf den Seiten der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
Die erforderlichen Anträge zur Einbürgerung oder auf Ausstellung des Staatangehörigkeitsausweises erhalten Sie beim Bürgeramt bzw. Rathaus an Ihrem Wohnort. Reichen Sie dort den ausgefüllten Antrag ein. Die Anträge werden von Ihrem Bürgeramt bzw. Rathaus zur Bearbeitung an das Landratsamt Esslingen weitergeleitet.
Die Anträge finden Sie außerdem auf der Seite Formulare und Merkblätter unter „Einbürgerung“ und „Staatsangehörigkeit“.
Bei Fragen zur Staatsangehörigkeit und Einbürgerungen stehen Ihnen die Ansprechpartner im Landratsamt zur Verfügung.

Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Wenn Sie im Besitz einer Duldung sind, können Sie das sogenannte „Chancen-Aufenthaltsrecht“ beantragen. Dann können sie innerhalb von 18 Monaten die Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erfüllen.