Zugang zum Arbeitsmarkt
Seit 6.11.2014 gilt, auf 3 Jahre beschränkt, ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber und Personen mit Duldung. Die Wartefrist wurde auf 3 Monate verkürzt. Die Vorrangprüfung entfällt für Personen, die eine Qualifikation als Fachkraft nachweisen oder sich bereits seit 15 Monaten rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten.
Voraussetzungen für den Entfall der Vorrangprüfung
- Hochschulabsolventen in Engpassberufen, die die Voraussetzung für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen
- für Fachkräfte, die eine anerkannte Ausbildung für einen Engpassberuf nach der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit haben oder
- an einer Maßnahme zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation teilnehmen
- die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Ausübung einer Beschäftigung ohne Vorrangprüfung vorliegt
Arbeitsgelegenheiten im Öffentlichen Interesse
Arbeiten bei einem staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Träger sind erlaubt, wenn die Arbeiten nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt geleistet würden. Die Haft- und Unfallversicherungspflicht liegen beim Träger.
Die Aufwandsentschädigung beträgt 1,05 Euro je Stunde, bei maximal 20 Stunden je Woche beziehungsweise 80-100 Stunden je Monat.