Trennung - Scheidung

"Wenn ich an die Zeit meiner Scheidung zurück denke, kommen mir heute noch die Tränen. Ich hätte nie geglaubt, dass dieser Schritt so große Auswirkungen auf alle meine Lebensbereiche haben könnte."

Paare, die sich trennen wollen, stehen vor einer ganzen Reihe von Aufgaben, die bewältigt werden müssen. Unterhaltsansprüche und finanzielle Fragen sind zu klären.

Die schwierigste Aufgabe aber ist die Sorge um die gemeinsamen Kinder. Bei wem sollen sie leben und wie wird der Umgang geregelt.

Leider sind es oft die Konflikte um diese Themen, die Sie als Eltern noch weiter voneinander zu trennen drohen und die Gräben noch tiefer erscheinen lassen.

In dieser schwierigen Lebensphase stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Verfügung.

Welche Möglichkeiten der Unterstützung gibt es?

Wir, die Fachkräfte der Sozialen Dienste und der Psychologischen Beratungsstellen bieten im Rahmen der Trennungs- und Scheidungsberatung folgende Hilfen an:

Beratungsgespräche mit einem oder beiden Elternteilen in der Trennungs- oder Scheidungsphase. Beratung zur Entwicklung eines gemeinsamen Vorschlages zum Sorge- und Umgangsrecht. Hilfestellung und Begleitung bei der Ausübung des Sorge- und Umgangsrechts. Begleitende Hilfen für Kinder und Jugendliche zur Bewältigung ihrer eigenen Lebenssituation.

Flyer Esslinger Weg (684,7 KB) zur Trennungs- und Scheidungsberatung

Das sollten Sie noch wissen

Der Gesetzgeber geht heute davon aus, dass die Eltern die Fortsetzung der Sorgerechtsausübung nach der Trennung oder Scheidung selbst regeln. Die Mitwirkungspflicht der Sozialen Dienste bzw. des Jugendamtes besteht jedoch nach wie vor. Ein in der Beratung gemeinsam erarbeiteter Vorschlag zum Sorge- und Umgangsrecht kann über die Sozialen Dienste und die Rechtsanwälte an das Familiengericht weitergeleitet werden. Dieser Vorschlag ist eine Grundlage der richterlichen Entscheidung zum Sorge- und Umgangsrecht.

Wie kommen Sie zu weiteren Informationen, oder zu einem Gespräch mit uns?

Sollten Sie sich in einer Trennungs- oder Scheidungsphase befinden, können Sie unsere oder die Beratung einer psychologischen Beratungsstelle kostenlos in Anspruch nehmen. Sie erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Fachkräfte der beteiligten Stellen stehen unter Schweigepflicht.

Wir weisen hier ausdrücklich darauf hin, dass unsere Trennungs- und Scheidungsberatung keine Rechtsberatung darstellt, und die Beratung nicht die Mitwirkungspflicht des Jugendamtes / der Sozialen Dienste in Sorgerechtsverfahren vor den Familiengerichten ersetzt.

Am einfachsten ist es, wenn Sie telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen. Wir können so am schnellsten klären, ob Sie vorerst weitere Informationen benötigen oder direkt zu einem Gespräch zu uns kommen wollen.

Ansprechpartner
in den Städten und Gemeinden