Neue Jugendschöffen gesucht

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Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Auch im Landkreis Esslingen werden Frauen und Männer gesucht, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen bei den Amtsgerichten Esslingen a. N., Kirchheim u. T. und Nürtingen, sowie beim Landgericht Stuttgart teilnehmen.

Bewerber aus dem Landkreis Esslingen gesucht

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreis wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Voraussetzungen für das Jugendschöffenamt

Jugendschöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Darüber hinaus müssen die Schöffen Beweise würdigen können. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
 
Das verantwortungsvolle Ehrenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt jedoch nicht erforderlich.
 
Ehrenamtliche Richter müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil.
Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, des Weiteren werden den Schöffen Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Ehrenamtliche Richter sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.

Informationen zur Bewerbung

Interessenten aus dem Landkreis können sich bis spätestens 12. April 2023 für das Amt eines Jugendschöffen bewerben.
Hierzu ist der Bewerbungsbogen (130,1 KB) auszufüllen und unterschrieben an das Kreisjugendamt Esslingen zurückzusenden.
Falls Ihnen dieser per Post übersandt werden soll, genügt ein kurzer Hinweis mit Angabe der Postadresse an folgende E-Mail
Wer sich darüber hinaus über das Jugendschöffenamt informieren möchte, kann dies unter www.schoeffenwahl.de oder www.schoeffen.de tun.

Ein Leitfaden für Schöffen des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg ist unter folgenden link abrufbar: Leitfaden für Schöffen 2022.pdf (justiz-bw.de)
 
Im Kreisjugendamt Esslingen steht außerdem Sonja Keiling unter Telefon 0711 3902-42570 oder per E-Mail für Rückfragen zur Verfügung.
 

Amtsleiterin

Amtsleiterin Ziegler-Helmer

Christine Kenntner
Telefon 0711 3902-42650
Telefax 0711 3902-52650
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