Baurecht/ Denkmalschutz/ Wohnraumförderung
Baurecht:
Das Landratsamt ist Untere Baurechtsbehörde für 32 der insgesamt 44 Städte und Gemeinden des Landkreises. Die Städte Esslingen a. N., Filderstadt, Kirchheim u. T. (auch für Dettingen u. T. und Notzingen), Leinfelden-Echterdingen, Ostfildern, Nürtingen, Wernau und Plochingen (im Gemeindeverwaltungsverband mit Altbach und Deizisau) haben eigene Baurechtszuständigkeit.
Digitaler Bauantrag
Ab dem 01.03.2024 sind Bauanträge im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Esslingen online über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (VIBa BW) zu stellen. Digitaler Bauantrag!. Unter Formulare und Merkblätter finden Sie außerdem weitere Informationen zur Antragstellung und zur erforderlichen Identifizierung über Bund ID.
Vorübergehend ist die Untere Baurechtsbehörde für die Bearbeitung Ihres Antrags noch auf Planunterlagen in Papierform angewiesen. Bitte senden Sie die Planvorlagen parallel zur digitalen Antragstellung in dreifacher Ausfertigung per Post an die Untere Baurechtsbehörde des Landkreises
Zentrale Aufgaben
- Prüfung vom Baugenehmigungsverfahren
- Prüfung von Kenntnisgabeverfahren
- Prüfung von verfahrensfreien Baumaßnahmen
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- Stellungnahme bei Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen
- Informationsbroschüre zum Thema Bauen und Bauantrag