Veterinär- und Lebensmittelüberwachung

Unsere Aufgabe ist der Schutz von Mensch und Tier.

Das öffentliche Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung sind für ein breites Aufgabenspektrum entlang der Lebensmittelkette und darüber hinaus zuständig. Das Landratsamt Esslingen als zuständige untere Verwaltungsbehörde hat den Einsatz von Tierarzneimitteln zu überwachen, Tierseuchen zu verhüten und zu bekämpfen, Leben und Wohlbefinden der Tiere zu schützen und Leiden zu verhindern. Zudem ist die Einhaltung des Lebensmittelrechts zu kontrollieren um Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren aber auch vor Irreführung und Täuschung zu bewahren.

Tiergesundheit

Die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten und die Abwehr der Einschleppung dieser Krankheiten aus dem Ausland sind gesetzliche Aufgaben des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts. Wir kontrollieren die Einhaltung des Tiergesundheitsrechts und treffen die erforderlichen Schutzmaßnahmen, zum Beispiel die Absonderung verdächtiger Tiere, das Sperren von Beständen oder die Entnahme diagnostischer Proben. Auf den Zoonosen - von Tieren auf Menschen übertragbaren Krankheiten – liegt hierbei ein besonderes Augenmerk

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Aviäre Influenza (AI) / Geflügelpest

Informationen zur Blauzungenkrankheit (BT)

Formulare Tiergesundheit

Einfuhr von Tieren und Waren

Um ein Einschleppen von Tierseuchen in die Europäische Union zu vermeiden ist die Einfuhr von Tieren und Lebensmitteln tierischen Ursprungs an strenge Auflagen geknüpft. Für viele weitere Lebensmittel bestehen ebenfalls rechtliche Einfuhrbedingungen.

Beim privaten Reiseverkehr mit Heimtieren sind insbesondere die strengen Vorgaben zum Schutz vor einer Einschleppung der Tollwut zu beachten.

Aktuelles

Tierschutz

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt überprüft die Erfüllung der besonderen Vorschriften zum Schutze des Lebens und Wohlbefindens der Tiere. Es überwacht insbesondere private, gewerbliche und landwirtschaftliche Tierhaltungen, den Tierhandel und Tiertransporte.

Aktuelles

  • Hinweise des Ministerium für Ländlicher Raum und Verbraucherschutz zum Tierschutz

Formulare Tierschutz:

Tierarzneimittelüberwachung

Erkrankte Tiere müssen zur Erhaltung der Tiergesundheit und aus Gründen des Tierschutzes gegebenenfalls mit Tierarzneimitteln behandelt werden. Bei der Behandlung von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, sind besonders Aspekte des Verbraucherschutzes zu beachten. Arzneimittelrückstände dürfen grundsätzlich nicht in Lebensmittel gelangen. Aufgrund der Gefahr von Resistenzbildungen unterliegt der Einsatz von Antibiotika in Tiermastbeständen zudem einer gesonderten Überwachung.

Aktuelles

Formulare Tierarzneimittelüberwachung

Fleischhygiene

Die Veterinärverwaltung ist für die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung, also die Untersuchung und Beurteilung von Schlachttieren vor und nach der Schlachtung zuständig.

Um Gefahren für Menschen und Tiere zu vermeiden, zielt die amtliche Untersuchung insbesondere auf Anzeichen von Tierseuchen und Zoonosen und ab. Hierzu zählt etwa die Untersuchung auf Trichinen.

Öffentliche Bekanntmachungen

Hinweis zur Trichinenuntersuchung

Lebensmittelüberwachung

Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten gesunde, qualitativ hochwertige und sichere Lebensmittel. Die Erfüllung dieser Anforderungen liegt in der Verantwortung des Lebensmittelunternehmers. Durch Eigenkontrollen hat dieser zu gewährleisten, dass seine Produkte sicher, einwandfrei und zutreffend gekennzeichnet sind. Amtstierärzte und Lebensmittelkontrolleure überprüfen durch risikoorientierte Betriebsbesuche und Probennahmen die Wirksamkeit dieser Eigenkontrollen – sie sind die „Kontrolle der Kontrolle“.

Aktuelles

Amtsleiter

Amtsleiter Dr. Christian Marquardt

Dr. Christian Marquardt

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