Tierseuche. Amerikanische Bienenfaulbrut

Einrichtung eines Sperrbezirks wegen Amerikanische Faulbrut der Bienen

Am 19.03.2019 wurde in einem Bienenstand in Stuttgart-Birkach die Amerikanische Faulbrut festgestellt. Der einzurichtende Sperrbezirk tangiert im Landkreis Esslingen Teile der Gemeinde Ostfildern-Kemnat.
Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist eine Brutkrankheit der Bienen und wird durch das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae verursacht. Nur junge Larven sind für die Infektion empfänglich, adulte Bienen sind immun. Die Infektion einer einzelnen Larve kann schnell auf die gesamte Brut eines Bienenvolks übergreifen. Das Bienenvolk kann nicht schnell genug neue Arbeitsbienen aufziehen, was zu einer Schwächung und unter Umständen zum Absterben des Volkes führt.
 
Im Falle eines Ausbruchs zielen die Schutzmaßnahmen auf die Isolierung und Tilgung des Ausbruchs hin. Um den Ort des Ausbruchs ist ein Sperrbezirk mit einem Mindestradius von einem Kilometer einzurichten. Das Verbringen von Bienenvölkern und Materialien für die Bienenhaltung in und aus diesem Bezirk ist verboten, alle Bienenvölker werden untersucht.
 
Völker schwerer klinischer Symptomatik müssen abgetötet werden, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Zeigen Bienenvölker einer betroffenen Imkerei keine klinischen Symptome oder besteht eine Chance auf Heilung, so kann das Bienenvolk mit dem Kunstschwarmverfahren behandelt werden, wobei alle Waben einschließlich der Brut vernichtet werden, sodass nur die adulten Bienen am Leben bleiben. Alle Materialien, die mit den befallenen Bienenvölkern in Kontakt gekommen sind, müssen ordnungsgemäß gereinigt und desinfiziert werden. Alle diese Maßnahmen müssen unter Aufsicht der zuständigen Veterinärbehörden erfolgen. Honig von befallenen Bienenvölkern kann eine enorme Anzahl von Sporen enthalten. Diese Sporen sind für den Menschen nicht gesundheitsschädlich, sodass der Honig für den menschlichen Verzehr geeignet ist. Mit Sporen belasteter Honig darf jedoch unter keinen Umständen an Bienen verfüttert werden. 
 
Eine Antibiotika-Behandlung ist gegen die extrem widerstandsfähigen Sporen nicht wirksam und verboten. In der EU gibt es keine für die Behandlung von AFB zugelassenen veterinärmedizinischen Mittel.
 
Was ist im Verdachtsfall zu tun? AFB ist in der EU eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bei Auftreten eines Verdachtsfalls muss unverzüglich die zuständige Behörde informiert werden. Proben der auffälligen Brut sind schnellstmöglich an ein zugelassenes Labor zu senden, um den Verdacht zu bestätigen oder auszuräumen.

Allgemeinverfügung (1,317 MB)