Staatsangehörigkeit
Zuständigkeit
Im Bereich des Staatsangehörigkeitswesen und der Einbürgerungen ist das Landratsamt Esslingen für den gesamten Landkreis Esslingen zuständig. Da der Grundsatz der Bürgernähe realisiert wird, erhalten Sie die erforderlichen Anträge bei dem Bürgeramt/Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde. Wichtig ist für Sie, dass der vollständig ausgefüllte Antrag auf Einbürgerung oder auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beim Bürgeramt/Rathaus abgegeben wird. Dieses leitet Ihren Antrag an das Landratsamt weiter.
Informationen zu Einbürgerung und Staatsangehörigkeit erhalten Sie hier: Service-BW
Ansprechpartner
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Sachgebietsleiterin Staatsangehörigkeitsangelegenheiten und Einbürgerung |
Frau Rudi |
0711 3902-2725 |
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Standesamtsaufsicht, Namensänderungen, Lebenspartnerschaften |
Frau Sailer |
0711 3902-2728 |
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Einbürgerung A-C, R-U, W-Z |
Frau Harmos |
0711 3902-2726 |
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Einbürgerung D-H, M-Q, V |
Frau Ridzewski |
0711 3902-2727 |
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Einbürgerung I-L |
Frau Möbius |
0711 3902-2715 |
Mo.+Di. und |
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VWS 22a Sekretariat |
Frau Renz |
0711 3902-2702 |
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E-Mail: Ordnungsamt@LRA-ES.de |
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Antragsformulare
zur Staatsangehörigkeit / Einbürgerung gibt es folgende - sie sind hier hinterlegt
- Antrag Einbürgerung
- Merkblatt über benötigte Unterlagen zum Einbürgerungsantrag
- Sprachnachweise
- Merkblatt Loyalitätserklärung/Landesverfassungsschutz
- Antrag Staatsangehörigkeitsausweis
- Merkblatt zum Staatsangehörigkeitsausweis und Informationen