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Staatsangehörigkeit

Zuständigkeit

Im Bereich des Staatsangehörigkeitswesen und der Einbürgerungen ist das Landratsamt Esslingen für den gesamten Landkreis Esslingen zuständig. Da der Grundsatz der Bürgernähe realisiert wird, erhalten Sie die erforderlichen Anträge bei dem Bürgeramt/Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde. Wichtig ist für Sie, dass der vollständig ausgefüllte Antrag auf Einbürgerung oder auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beim Bürgeramt/Rathaus abgegeben wird. Dieses leitet Ihren Antrag an das Landratsamt weiter.
Informationen zu Einbürgerung und Staatsangehörigkeit erhalten Sie hier: Service-BW

 

Ansprechpartner

Sachgebietsleiterin Staatsangehörigkeitsangelegenheiten und Einbürgerung

Frau Rudi

0711 3902-2725

 

Standesamtsaufsicht, Namensänderungen, Lebenspartnerschaften

Frau Sailer

0711 3902-2728

 

Einbürgerung A-C, R-U, W-Z

Frau Harmos

0711 3902-2726

 

Einbürgerung D-H, M-Q, V

Frau Ridzewski

0711 3902-2727

 

Einbürgerung I-L

Frau Möbius

0711 3902-2715

Mo.+Di. und
in geraden
Wochen
auch Mi.
(ganztags)

VWS 22a Sekretariat

Frau Renz
Frau Fietz
Frau Di Perna

0711 3902-2702
0711 3902-2705
0711 3902-2703

 

E-Mail: Ordnungsamt@LRA-ES.de

 

 

 



Antragsformulare

zur Staatsangehörigkeit / Einbürgerung gibt es folgende - sie sind hier hinterlegt

  • Antrag Einbürgerung
  • Merkblatt über benötigte Unterlagen zum Einbürgerungsantrag
  • Sprachnachweise
  • Merkblatt Loyalitätserklärung/Landesverfassungsschutz
  • Antrag Staatsangehörigkeitsausweis
  • Merkblatt zum Staatsangehörigkeitsausweis und Informationen
Änderungsdatum 01.02.2010 07:42
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