Berufskraftfahrer-Qualifikation
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz findet Anwendung auf Fahrer und Fahrerinnen, welche Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.
Nähere Hinweise für Berufskraftfahrer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE können Sie unter folgenden Links erfahren:
- Verwaltungsportal (Grundqualifikation)
- Verwaltungsportal (Weiterbildung)
- IHK
- Broschüre "Neuregelung der Berufskraftfahrer-Qualifikation"