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Berufskraftfahrer-Qualifikation

 

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz findet Anwendung auf Fahrer und Fahrerinnen, welche Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

 

Nähere Hinweise für Berufskraftfahrer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE können Sie unter folgenden Links erfahren:

  • Verwaltungsportal (Grundqualifikation)
  • Verwaltungsportal (Weiterbildung)
  • IHK
  • Broschüre "Neuregelung der Berufskraftfahrer-Qualifikation" 

 

 

Änderungsdatum 12.03.2010 11:26
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