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Baugenehmigungsverfahren:

Im Baugenehmigungsverfahren ist zu prüfen, ob das Bauvorhaben den relevanten öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Ist dies der Fall,  hat der Bauherr einen Anspruch auf Genehmigung. Widerspricht das Vorhaben diesen Vorschriften, kann es nicht genehmigt werden, sofern nicht im Einzelfall Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen in Betracht kommen.

Kenntnisgabeverfahren:

Im Kenntnisgabeverfahren ist zu prüfen, ob den gestellten Anträgen auf
Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entsprochen werden kann.
Soweit der Abbruch baulicher Anlagen nicht verfahrensfrei ist, wird auch
hier das Kenntnisgabeverfahren durchgeführt.

verfahrensfreie Baumaßnahmen:

Bei verfahrensfreien Vorhaben ist zu prüfen, ob gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen, Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen ausgesprochen werden können.

Abgeschlossenheitsbescheinigungen:

Als Bauaufsichtsbehörde erteilen wir Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen:

Wir nehmen Stellung zu den Flächennutzungsplänen und zu den Bebauungsplänen der Städte und Gemeinden, die keine Großen Kreisstädte
sind und sind hier auch Koordinierungsstelle für die Gesamtstellungnahme des Landratsamtes. Soweit die Bauleitpläne genehmigungspflichtig sind, entscheiden
wir über entsprechende Genehmigungsanträge.

Ansprechpartner: Frau Siegmund    Tel.: 0711/3902-2416  Siegmund.Nicole@lra-es.de
                                  Herr Koch              Tel.: 0711/3902-2414  Koch.Jürgen@lra-es.de
                                 Herr Kittelberger   Tel.: 0711/3902-2411  Kittelberger.Hermann@lra-es.de

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Ansprechpartner für die jeweilige Gemeinde


Änderungsdatum 28.09.2009 14:19
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