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Baukontrollen und Bauabnahmen:

Im Rahmen der Baugenehmigung, bzw. während der Durchführung von Baumaßnahmen können Abnahmen (z.B. Rohbau- und Schlussabnahme) angeordnet werden. Bauliche Anlagen können erst nach erfolgter Abnahme in Betrieb genommen werden.
Die Bauabnahme stellt grundsätzlich eine Baukontrolle dar, die die ordnungsgemäße Bauausführung überwacht, so dass die öffentlich rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Über die in der Baugenehmigung geforderten Abnahmen hinaus, werden sämtliche Baumaßnahmen stichprobenartig überwacht.
Die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der allgemeinen Sicherheit (z.B. Unfallverhütungsvorschriften etc.) und die Verwendung von zugelassenen Bauprodukten werben bei der Bauüberwachung stichprobenartig ebenfalls überprüft.

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Änderungsdatum 28.09.2009 14:10
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