Schwerbehindertenausweise
Dieses Sachgebiet ist zuständig für
- Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und von gesundheitlichen Merkmalen (Merkzeichen: G, aG, B, H, Bl, Gl, RF, 1.Kl.) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen sowie Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen ab einem GdB von 50.
Feststellungsrichtlinien:
Anhaltspunkte für die Ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungs¬recht und nach dem Schwerbehinderten-recht (Teil 2 SGB IX)
. Anträge und Merkblätter zur Feststellung einer Behinderung
- Blindenhilfe nach dem Landesblindenhilfegesetz und § 72 SGB XII,
. Antrag auf Gewährung von Landesblindenhilfe
. Augenfachärztliche Bescheinigung
. Info – Blindenhilfe
- Fahrdienst für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen (einkommensabhängig und soweit „aG“ festgestellt ist)
. Antrag auf Teilnahme am Fahrdienst für behinderte Menschen
. Info - Fahrdienst für behinderte Menschen
Neben der Möglichkeit sich telefonisch bei den Sachbearbeitern unseres Sachgebietes zu informieren,
bitten wir Ihnen an den Service an, ohne Voranmeldung von
Mo. bis Fr. : 8:30 bis 12:00 Uhr,
Mo. bis Mi.: 13:30 bis 15:00 Uhr,
und Do.: 13:30 bis 18:00 Uhr
im Landratsamt in den Pulverwiesen 11 in 73726 Esslingen vorzusprechen, um sich persönlich beraten zu lassen, einen Antrag zu stellen oder die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises zu verlängern.
. Zahlen & Fakten
Links für weitere Informationen:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales/Teilhabe behinderter Menschen
- Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg
- Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen bei der Agentur für Arbeit
- Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation in Baden-Württemberg
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
- Rente für schwerbehinderte Menschen
- Rundfunkgebührenbefreihung bei der GEZ
- Sozialtarif für den Telefon-Festnetzanschluss bei der T-Com
- weitere Schwerbehinderteninformationen