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Startseite - Landratsamt - Führerschein - Fahrerlaubnis

Was möchten Sie?

  • die Erteilung einer Fahrerlaubnis?
  • die Verlängerung einer Fahrerlaubnis?
  • die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach einem Entzug?
  • die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis?
  • eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung?

Erteilung einer Fahrerlaubnis

Antragstellung über das zuständige Bürgermeisteramt

Folgende Unterlagen werden benötigt:

·         Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (beim Bürgermeisteramt erhältlich)

·         Personalausweis oder Reisepass

(bei ausländischem  Reisepass: zusätzlich Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist)

·        1 biometrisches Lichtbild (§ 5 PassV) in der Größe von 35 x 45 mm, im Hochformat,ohne Rand


Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen A, A1, B, BE, M, L, S , T
:

·         Nachweis lebensrettende Sofortmaßnahmen nur bei Ersterteilung (unbefristet gültig)

·         Sehtestbescheinigung (Bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)


Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1, C, CE:

·         Nachweis Ausbildung in Erster Hilfe (unbefristet gültig)

·         Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9, Anlage 5  Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nich älter als 1 Jahr)

·         Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ggf. ein Zeugnis des Augenarztes nach § 12, Anlage 6  Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)


Erteilung einer Fahrerlaubnis für die
Klassen D1, D1E, D, DE :  

·         Nachweis Ausbildung in Erster Hilfe (unbefristet gültig)

·         Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9, Anlage 5  Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellungh nicht älter als 1 Jahr)

·         Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ggf. ein Zeugnis des Augenarztes nach § 12, Anlage 6  Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)

·         Gutachten über die besonderen Anforderungen hinsichtlich der Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktion gemäß § 11, Absatz 9, Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)

(Diese Gutachten werden von betriebs- und arbeitsmedizinischen Diensten als auch von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen erstellt).

 

Gebühren:

-          Ersterteilung Klassen   L, M, S und T:        37,50 €

-          Ersterteilung alle anderen Klassen :           38,30 €

-          Erweiterung:                                             37,50 €

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Verlängerung einer Fahrerlaubnis


Verlängerung  Fahrerlaubnis
Klassen C1,C1E, CE-79 (alte Klasse 3) C,CE:

Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle zu stellen und zu unterschreiben.

Hinweis:

Sie können Ihren Antrag aber auch über die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zur Bestätigung der persönlichen Daten einreichen.
Antragsformulare liegen in Ihrer Gemeinde vor.

 

Folgende Unterlagen werden benötigt:

 

·        Personalausweis oder Reisepass(bei ausländischem  Reisepass: zusätzlich Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist)

·        1 biometrisches Lichtbild (§ 5 PassV) in der Größe von 35 x 45 mm, im Hochformat,ohne Rand

·        Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9, Anlage 5   Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)

·        Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ggf. ein Zeugnis des Augenarztes nach § 12, Anlage 6  Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)

·        Gebühr: 37,50 €

 

Verlängerung  Fahrerlaubnis   Klassen D1, D1E, D, DE :  

Antragstellung über das zuständige Bürgermeisteramt
Folgende Unterlagen werden benötigt:  

 

·         Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis (beim Bürgermeisteramt erhältlich)

·         Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischem  Reisepass:  zusätzlich Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist)

·         1 biometrisches Lichtbild (§ 5 PassV) in der Größe von 35 x 45 mm, im Hochformat,ohne Rand

·         Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9, Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)

·         Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ggf. ein Zeugnis des Augenarztes nach § 12, Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)

·         Nur bei Verlängerungen ab dem 50. Lebensjahr: Gutachten über die besonderen Anforderungen hinsichtlich der Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration,
Aufmerksamkeit und Reaktion gemäß § 11, Absatz 9, Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
(Diese Gutachten werden von betriebs- und arbeitsmedizinischen Diensten als auch von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen erstellt).

·         Gebühr: 37,50 €


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Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug

 

Der Antrag kann 3 Monate vor Ablauf der festgesetzten Sperrfrist gestellt werden.

Das Antragsformular liegt beim Bürgermeisteramt  aus.

Antragstellung über das zuständige Bürgermeisteramt

Folgende Unterlagen werden benötigt:

·         Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischem  Reisepass:  zusätzlich Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist)

·         1 biometrisches Lichtbild (§ 5 PassV) in der Größe von 35 x 45 mm, im Hochformat,ohne Rand

·         Aktuelles Führungszeugnis


Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen A, A1, B, BE, M, L, S , T
:

·         Nachweis lebensrettende Sofortmaßnahmen (unbefristet gültig) (wenn die entzogene Fahrerlaubnis vor dem 01.08.1969 erteilt wurde)

·         Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)


Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1, C, CE,
D1, D1E, D, DE :

·         Nachweis Ausbildung in Erster Hilfe (unbefristet gültig)

(wenn die entzogene Fahrerlaubnis vor dem 01.08.1969 erteilt wurde)

·         Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9, Anlage 5  Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)

·         Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ggf. ein Zeugnis des Augenarztes nach § 12, Anlage 6  Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)

Zusätzlich bei den Klassen D1, D1E, D, DE : 

·         Gutachten über die besonderen Anforderungen hinsichtlich der Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktion gemäß § 11, Absatz 9, Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (Bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)

(Diese Gutachten werden von betriebs- und arbeitsmedizinischen Diensten als auch von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen erstellt).

·         Gebühr  123,10 € (einschließlich der Gebühren der Bürgermeisterämter)

Entscheidung über die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis

Vor der Entscheidung über den Antrag müssen die erforderlichen Erhebungen über die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Eignungsbedenken liegen
z. B. vor:

  • bei einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr
  • bei wiederholten Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr
  • wenn die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen wurde
  • falls die Fahrerlaubnis entzogen worden war, weil Sie wiederholt oder erheblich gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben
  • bei Anhaltspunkten für ein hohes Aggressionspotenzial
  • bei Drogenbesitz oder bei Drogenkonsum, der Zweifel an der Fahreignung auslöst
  • bei Bedenken an der Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen


In diesen Fällen wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangt.

Falls das bei der verkehrsmedizinisch-psychologischen Untersuchung erstellte Gutachten zu einem negativen Ergebnis kommt, müssen Sie mit der Ablehnung Ihres Antrags rechnen.

 

Nutzung der Sperrfrist

Falls Sie in der oben beschriebenen Weise aufgefallen sind und wenn Sie die Zeit nutzen wollen, empfehlen wir Ihnen, zuvor Ihr Alkohol-/Drogenproblem mit fachkundiger Hilfe aufzuarbeiten.
Fachkundige Hilfe finden Sie:

  • bei den Psychosozialen Beratungsstellen
    - Suchtberatung  
    - Jugend- und Drogenberatung 
  • bei allen Fachpsychologen für Verkehrspsychologie  ...Link,
  • sowie bei den Beratungsstellen, die Kursangebote für alkohol- und verhaltensauffällige Verkehrsteilnehmer anbieten.
  • Unterstützung finden Sie auch bei den - Selbsthilfegruppen 

Welche neuen Fahrerlaubnisklassen erhalte ich bei der Neuerteilung?
Im Neuerteilungsverfahren kann in der Regel die Fahrerlaubnis im Umfang der bisherigen Berechtigung beantragt werden, jedoch nur in den seit dem 01.01.1999 geltenden neuen Fahrerlaubnisklassen.
Die Sachbearbeitung der Neuerteilung erfolgt ausschließlich bei der Führerscheinbehörde in Esslingen.
Telefonische Auskünfte werden erteilt unter der Rufnummer für die
- Buchstaben A – G : 0711 3902-2743
- Buchstaben H – K : 0711 3902-2769
- Buchstaben L – R : 0711 3902-2740
- Buchstaben S - Z : 0711 3902-2737


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Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

 

Für Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der EU/EWR

Führerscheininhaber aus EU/EWR Staaten, die in Deutschland leben, können mit ihrer ausländischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik fahren. Sofern die ausländische Fahrerlaubnis befristet erteilt wurde, greift die Fahrerlaubnis nur bis zum Ablauf der Befristung. Die Umschreibung der Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass die Fahrerlaubnis im Heimatland rechtmäßig erworben wurde.

(Kein Urlaubs-Ferienführerschein!!!)

Der Antrag ist beim Bürgermeisteramt des Wohnorts zu stellen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

·         Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (beim Bürgermeisteramt erhältlich)

·         Ausweis oder Reisepass (bei ausländischem  Reisepass:  zusätzlich Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist)

·        1 biometrisches Lichtbild (§ 5 PassV) in der Größe von 35 x 45 mm, im Hochformat,ohne Rand

·      ausländischer Führerschein - Gebühr: 29,90 €

 

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. vier Wochen ab Vorlage der Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde. Nach Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis muss der ausländische Führerschein abgegeben werden.

 

Für Inhaber einer Fahrerlaubnis außerhalb der EU/EWR-Staaten

Fahrerlaubnisinhaber aus Nicht EU/EWR-Staaten sind 6 Monate lang nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland berechtigt, Fahrzeuge mit ihrem ausländischen Führer-

schein zu führen, sofern die ausländische Fahrerlaubnis rechtmäßig erworben wurde und gültig ist. Danach ist die ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umzuschreiben.

Der Antrag ist beim Bürgermeisteramt des Wohnorts zu stellen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

·         Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (beim Bürgermeisteramt erhältlich)

·         Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischem  Reisepass:  zusätzlich Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist)

·         1 biometrisches Lichtbild (§ 5 PassV) in der Größe von 35 x 45 mm, im Hochformat, ohne Rand

·         ausländischer Führerschein (mit Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers oder des ADAC´s)

·         Nachweis lebensrettende Sofortmaßnahmen (unbefristet gültig)

·         Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)

·        Gebühr: 37,50 €

Falls Sie Inhaber der Klassen C/D sind, werden ggf. weitere Nachweise erforderlich.
Falls eine prüfungsfreie Erteilung möglich ist, entfällt für manche Länder die Vorlage des Sehtestes und der Teilnahmebescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort.
Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen ab Eingang der Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde. Bei Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis muss der ausländische Führerschein abgegeben werden.

 

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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Der Antrag ist über das Bürgermeisteramt Ihrer Wohnortgemeinde zu stellen.
Von dort wird auch die Einholung des Führungszeugnisses veranlasst.


Für das Führen von

  • Taxen, Mietwagen
  • Krankenkraftwagen
  • Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen

ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich. Die Fahrerlaubnis wird befristet für höchstens 5 Jahre erteilt.

Mindestalter: 21 Jahre, bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 19 Jahre.


Folgende Unterlagen werden benötigt:

·         Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischem  Reisepass: zusätzlich Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist)

·         Nachweis über EU-Kartenführerschein (Kopie)

·         Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9, Anlage 5  Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)

·         Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ggf. ein Zeugnis des Augenarztes nach § 12, Anlage 6  Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)

·         Gutachten über die besonderen Anforderungen hinsichtlich der Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktion gemäß § 11, Absatz 9, Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung

(Diese Gutachten werden von betriebs- und arbeitsmedizinischen Diensten als auch von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen erstellt).(bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)

·         Nachweis über eine EU/EWR Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren (bei Krankenkraftwagen 1 Jahr)

·         Nachweis Ausbildung in Erster Hilfe (nur bei Krankenkraftwagen)

·         Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse in einer Prüfung (bei Mietwagen/Krankenwagen nur sofern der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat).

·         Gebühr  37,50 €.


Verlängerungen zur Fahrgastbeförderung

Bitte beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Erlaubnis rechtzeitig, mindestens 2 Monate vor dem Ablauftermin, beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes (von dort wird das Führungszeugnis eingeholt).

Folgende Unterlagen werden benötigt:

·         Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischem  Reisepass:  zusätzlich Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist)

·         Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9, Anlage 5  Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)

·         Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ggf. ein Zeugnis des Augenarztes nach § 12, Anlage 6  Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)


zusätzlich ab Vollendung  60. Lebensjahr

·         Gutachten über die besonderen Anforderungen hinsichtlich der Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktion gemäß § 11, Absatz 9, Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
(Diese Gutachten werden von betriebs- und arbeitsmedizinischen Diensten als auch von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen erstellt)

Gebühr  32,90 €

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Änderungsdatum 26.04.2010 08:20
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