Was möchten Sie?
- die Erteilung einer Fahrerlaubnis?
- die Verlängerung einer Fahrerlaubnis?
- die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach einem Entzug?
- die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis?
- eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung?
Erteilung einer Fahrerlaubnis |
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Antragstellung über das zuständige Bürgermeisteramt Folgende Unterlagen werden benötigt: · Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (beim Bürgermeisteramt erhältlich) · Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischem Reisepass: zusätzlich Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist) · 1 biometrisches Lichtbild (§ 5 PassV) in der Größe von 35 x 45 mm, im Hochformat,ohne Rand
· Nachweis lebensrettende Sofortmaßnahmen nur bei Ersterteilung (unbefristet gültig) · Sehtestbescheinigung (Bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
· Nachweis Ausbildung in Erster Hilfe (unbefristet gültig) · Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9, Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nich älter als 1 Jahr) · Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ggf. ein Zeugnis des Augenarztes nach § 12, Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
· Nachweis Ausbildung in Erster Hilfe (unbefristet gültig) · Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9, Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellungh nicht älter als 1 Jahr) · Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ggf. ein Zeugnis des Augenarztes nach § 12, Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre) · Gutachten über die besonderen Anforderungen hinsichtlich der Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktion gemäß § 11, Absatz 9, Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr) (Diese Gutachten werden von betriebs- und arbeitsmedizinischen Diensten als auch von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen erstellt).
Gebühren: - Ersterteilung Klassen L, M, S und T: 37,50 € - Ersterteilung alle anderen Klassen : 38,30 € - Erweiterung: 37,50 € |
Verlängerung einer Fahrerlaubnis |
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Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle zu stellen und zu unterschreiben. Hinweis: Sie können Ihren Antrag aber auch über die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zur Bestätigung der persönlichen Daten einreichen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
· Personalausweis oder Reisepass(bei ausländischem Reisepass: zusätzlich Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist) · 1 biometrisches Lichtbild (§ 5 PassV) in der Größe von 35 x 45 mm, im Hochformat,ohne Rand · Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9, Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr) · Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ggf. ein Zeugnis des Augenarztes nach § 12, Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre) · Gebühr: 37,50 €
Verlängerung Fahrerlaubnis Klassen D1, D1E, D, DE : Antragstellung über das zuständige Bürgermeisteramt
· Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis (beim Bürgermeisteramt erhältlich) · Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischem Reisepass: zusätzlich Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist) · 1 biometrisches Lichtbild (§ 5 PassV) in der Größe von 35 x 45 mm, im Hochformat,ohne Rand · Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9, Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr) · Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ggf. ein Zeugnis des Augenarztes nach § 12, Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre) · Nur bei Verlängerungen ab dem 50. Lebensjahr: Gutachten über die besonderen Anforderungen hinsichtlich der Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, · Gebühr: 37,50 € |
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug |
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Der Antrag kann 3 Monate vor Ablauf der festgesetzten Sperrfrist gestellt werden. Das Antragsformular liegt beim Bürgermeisteramt aus. Antragstellung über das zuständige Bürgermeisteramt Folgende Unterlagen werden benötigt: · Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischem Reisepass: zusätzlich Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist) · 1 biometrisches Lichtbild (§ 5 PassV) in der Größe von 35 x 45 mm, im Hochformat,ohne Rand · Aktuelles Führungszeugnis
· Nachweis lebensrettende Sofortmaßnahmen (unbefristet gültig) (wenn die entzogene Fahrerlaubnis vor dem 01.08.1969 erteilt wurde) · Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
· Nachweis Ausbildung in Erster Hilfe (unbefristet gültig) (wenn die entzogene Fahrerlaubnis vor dem 01.08.1969 erteilt wurde) · Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9, Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr) · Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ggf. ein Zeugnis des Augenarztes nach § 12, Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre) Zusätzlich bei den Klassen D1, D1E, D, DE : · Gutachten über die besonderen Anforderungen hinsichtlich der Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktion gemäß § 11, Absatz 9, Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (Bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr) (Diese Gutachten werden von betriebs- und arbeitsmedizinischen Diensten als auch von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen erstellt). · Gebühr 123,10 € (einschließlich der Gebühren der Bürgermeisterämter)
Nutzung der Sperrfrist Falls Sie in der oben beschriebenen Weise aufgefallen sind und wenn Sie die Zeit nutzen wollen, empfehlen wir Ihnen, zuvor Ihr Alkohol-/Drogenproblem mit fachkundiger Hilfe aufzuarbeiten.
Welche neuen Fahrerlaubnisklassen erhalte ich bei der Neuerteilung? |
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis |
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Für Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der EU/EWR Führerscheininhaber aus EU/EWR Staaten, die in Deutschland leben, können mit ihrer ausländischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik fahren. Sofern die ausländische Fahrerlaubnis befristet erteilt wurde, greift die Fahrerlaubnis nur bis zum Ablauf der Befristung. Die Umschreibung der Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass die Fahrerlaubnis im Heimatland rechtmäßig erworben wurde. (Kein Urlaubs-Ferienführerschein!!!) Der Antrag ist beim Bürgermeisteramt des Wohnorts zu stellen. Folgende Unterlagen werden benötigt: · Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (beim Bürgermeisteramt erhältlich) · Ausweis oder Reisepass (bei ausländischem Reisepass: zusätzlich Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist) · 1 biometrisches Lichtbild (§ 5 PassV) in der Größe von 35 x 45 mm, im Hochformat,ohne Rand · ausländischer Führerschein - Gebühr: 29,90 €
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. vier Wochen ab Vorlage der Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde. Nach Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis muss der ausländische Führerschein abgegeben werden.
Für Inhaber einer Fahrerlaubnis außerhalb der EU/EWR-Staaten Fahrerlaubnisinhaber aus Nicht EU/EWR-Staaten sind 6 Monate lang nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland berechtigt, Fahrzeuge mit ihrem ausländischen Führer- schein zu führen, sofern die ausländische Fahrerlaubnis rechtmäßig erworben wurde und gültig ist. Danach ist die ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umzuschreiben. Der Antrag ist beim Bürgermeisteramt des Wohnorts zu stellen. Folgende Unterlagen werden benötigt: · Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (beim Bürgermeisteramt erhältlich) · Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischem Reisepass: zusätzlich Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist) · 1 biometrisches Lichtbild (§ 5 PassV) in der Größe von 35 x 45 mm, im Hochformat, ohne Rand · ausländischer Führerschein (mit Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers oder des ADAC´s) · Nachweis lebensrettende Sofortmaßnahmen (unbefristet gültig) · Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre) · Gebühr: 37,50 € Falls Sie Inhaber der Klassen C/D sind, werden ggf. weitere Nachweise erforderlich.
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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung |
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Der Antrag ist über das Bürgermeisteramt Ihrer Wohnortgemeinde zu stellen.
ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich. Die Fahrerlaubnis wird befristet für höchstens 5 Jahre erteilt. Mindestalter: 21 Jahre, bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 19 Jahre.
· Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischem Reisepass: zusätzlich Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist) · Nachweis über EU-Kartenführerschein (Kopie) · Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9, Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr) · Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ggf. ein Zeugnis des Augenarztes nach § 12, Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre) · Gutachten über die besonderen Anforderungen hinsichtlich der Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktion gemäß § 11, Absatz 9, Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (Diese Gutachten werden von betriebs- und arbeitsmedizinischen Diensten als auch von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen erstellt).(bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr) · Nachweis über eine EU/EWR Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren (bei Krankenkraftwagen 1 Jahr) · Nachweis Ausbildung in Erster Hilfe (nur bei Krankenkraftwagen) · Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse in einer Prüfung (bei Mietwagen/Krankenwagen nur sofern der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat). · Gebühr 37,50 €.
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