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Umtausch Führerschein in EU-Kartenführerschein

Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle zu stellen und zu unterschreiben.
Hinweis:

Sie können Ihren Antrag aber auch über die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zur Bestätigung der persönlichen Daten einreichen.
Antragsformulare liegen in Ihrer Gemeinde vor.

 

Folgende Unterlagen werden benötigt:

·         Personalausweis oder Reisepass

(bei ausländischem  Reisepass:  zusätzlich Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist)

·        1 biometrisches  Lichtbild (§ 5 PassV ) in der Größe von 35 x 45 mm, im Hochformat, ohne Rand

·         Karteikartenabschrift

Ist Ihr Führerschein nicht vom Landratsamt Esslingen erteilt worden, so veranlassen Sie bitte die Zusendung einer Karteikartenabschrift von der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es erforderlich, dass die Karteikartenabschrift direkt an das Landratsamt Esslingen - bzw. an die für Sie günstige Außenstelle - übersandt wird.

·         Gebühr: 24,00 €

 

Bitte beachten Sie Folgendes:

1.)     Die Fahrerlaubnis der bisherigen Klasse 3 wird automatisch in die neue Fahrerlaubnis der Klasse BE/C1E und die darin eingeschlossenen Fahrerlaubnisklassen umgetauscht. Damit dürfen Sie Kraftfahrzeuge bis 7,5 t und einen Anhänger (Zugkombination bis 12 t) führen. Die Fahrerlaubnis Klasse BE/C1E wird zeitlich unbefristet erteilt.

2.)     Wenn Sie mit Ihrer bisherigen Klasse 3 Fahrzeugkombinationen über 12 t bis maximal 18,75 t führen möchten, wird die entsprechende Fahrerlaubnis Klasse CE beschränkt auf den bisherigen Umfang der Klasse 3 bis zur Erreichung des 50. Lebensjahres automatisch erteilt. Soll diese Berechtigung auch nach dem 50. Lebensjahres weiter gelten, sind ärztliche Untersuchungen erforderlich (siehe hierzu Ziffer 3). 

3.)     Sind Sie Inhaber der Klasse 2 und erreichen das 50. Lebensjahr, müssen Sie diese Fahrerlaubnisklasse verlängern lassen. Hierzu sind Bescheinigungen über eine allgemeinärztliche Untersuchung (Bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr) und ärztliche Untersuchung über das Sehvermögen (Bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre) vorzulegen. Diese Untersuchungen werden alle 5 Jahre erforderlich. Nach einer versäumten Verlängerung erlischt die Fahrberechtigung für die entsprechende Klasse.  

4.)     Sind Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig, können Sie die neue Fahrerlaubnis Klasse T für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h beantragen. Hierzu benötigen wir einen Nachweis, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind (z.B. Versicherungsnachweis der Berufsgenossenschaft etc).


Bitte kreuzen Sie daher auf dem Antrag unbedingt an, ob Sie Fahrzeugkombinationen bis 12 t oder bis 18,75 t  führen möchten und ob Sie die Klasse T beantragen wollen  !

Die Herstellung des EU-Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei Berlin dauert ca. 3 Wochen. Nach Ablauf dieser Zeit  bitte vorsprechen und den Führerschein "tauschen".

Den  alten Führerschein erhalten Sie auf Wunsch entwertet zurück.

Besonderer Umtauschservice

Bei der Antragstellung können Sie mit uns vereinbaren, dass  Ihr alter Führerschein bereits entwertet wird und Sie einen vorläufigen Führerschein erhalten. In diesem Fall werden wir Ihnen den neuen Führerschein automatisch zusenden.

Änderungsdatum 25.02.2009 11:53
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