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Startseite - Landratsamt - KFZ-Zulassung - Unterlagen für Kfz-Zulassung

Benötigte Unterlagen für individuelle Anliegen bei der KFZ-Zulassungsbehörde

Zur Zulassung eines steuerpflichtigen Kraftfahrzeugs ist die Vorlage einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer notwendig. Ein entsprechendes Formular können sie hier herunterladen. Bitte bringen Sie das Formular ausgefüllt zur Zulassungsbehörde mit. Weitere Informationen erhalten Sie auch über das Portal der Finanzämter in Baden-Württemberg. 

Firmen benötigen eine Gewerbeanmeldung und Gesellschaften zusätzlich einen Handelsregisterauszug.


Vertretung/Vollmacht!
Falls Sie die Zulassung eines fabrikneuen oder abgemeldeten Fahrzeugs, die Ummeldung eines gebrauchten Fahrzeugs auf Ihren Namen oder eine Verlustmeldung nicht selbst vornehmen wollen, sondern eine Vertretung beauftragen, benötigt der Beauftragte den Ausweis des künftigen Fahrzeughalters und eine schriftliche Vollmacht. Dies gilt auch für Ehegatten!


Bitte beachten Sie!
Auf jeden Einzelfall einzugehen, würde den hier möglichen Rahmen sprengen. Deshalb deshalb werden nur die am häufigsten vorkommenden Fälle aufgezeigt. Es wird jeweils von handelsüblichen PKW ausgegangen, da diese den überwiegenden Teil des Fahrzeugbestandes ausmachen. Für LKW, Anhänger, Krafträder, Dreiräder, Arbeitsmaschinen, Zweitaktfahrzeuge, Oldtimer und sonstige Fahrzeuge können zum Teil andere gesetzliche Vorschriften gelten, wodurch sich geringfügige Abweichungen von der unten aufgeführten Tabelle ergeben können.

Anliegen Notwendige Unterlagen

1.

Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
  • gültiger Personalausweis (Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich, da der Reisepass keine Anschrift nennt).
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kraftfahrzeugbrief)  - Sofern vom Fahrzeughersteller keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgestellt wurde, ist die Vorführung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde erforderlich 
  • Versicherungsbestätigung mit eVB-Code
  • ggf. Vollmacht
  • EG-Übeinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity (CoC)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

2.

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs, das bisher im Kreis ES zugelassen war
  • gültiger Personalausweis (Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich, da der Reisepass keine Anschrift nennt).
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 +2  (Kraftfahrzeugschein und Kraftfahrzeugbrief) 
  • Versicherungsbestätigung mit eVB-Code
  • HU-Bescheinigung
  • ggf. Vollmacht
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

3.

Zulassung eines außer Betrieb gesetzten  Fahrzeugs, das bisher im Kreis ES zugelassen war
  • gültiger Personalausweis (Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich, da der Reisepass keine Anschrift nennt).
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Stilllegungsbescheinigung  
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) 
  • Versicherungsbestätigung mit eVB-Code
  • Kennzeichenschild(er)
  • HU-Bescheinigung
  • ggf. Vollmacht
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

4.

Zulassung eines gebrauchten noch zugelassenen Fahrzeugs, das bisher ein auswärtiges Kennzeichen hatte
  • gültiger Personalausweis (Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich, da der Reisepass keine Anschrift nennt).
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 +2 (Kraftfahrzeugschein und Kraftfahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung mit eVB-Code
  • Kennzeichenschild(er)
  • HU-Bescheinigung
  • ggf. Vollmacht
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer 

5.

Zulassung eines außer Betrieb gesetzten  Fahrzeugs, das früher ein auswärtiges Kennzeichen hatte
  • gültiger Personalausweis (Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich, da der Reisepass keine Anschrift nennt).
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1  (Kraftfahrzeugschein) oder  Stilllegungsbescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kraftfahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung  mit eVB-Code
  • HU-Bescheinigung
  • ggf. Vollmacht
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

6.

Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs durch den bisherigen Fahrzeughalter
  • gültiger Personalausweis (Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich, da der Reisepass keine Anschrift nennt).
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kraftfahrzeugschein) oder Stilllegungsbescheinigung 
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kraftfahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung mit eVB-Code
  • Kennzeichenschild(er)
  • HU-Bescheinigung
  • ggf. Vollmacht
  • Einzugsermächtigung zur Kfz-Steuer

7.

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (Kraftfahrzeugschein und Kraftfahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschild(er)

8.

Verschrotten eines Fahrzeugs
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (Kraftfahrzeugschein und Kraftfahrzeugbrief) 
  • Kennzeichenschild(er),
  • Verwertungsnachweis

9.

Ausstellung eines Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)

  • gültiger Personalausweis (Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich, da der Reisepass keine Anschrift nennt).
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kraftfahrzeugbrief) 
  • HU-Bescheinigung
  • ggf. Vollmacht

10.

Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • gültiger Personalausweis (Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich, da der Reisepass keine Anschrift nennt).
  • Zulassungsbescheigung Teil 1 (Kraftfahrzeugschein) 
  • ggf. Vollmacht

11.

Erneuern der Stempelplakette (auf dem [den] Kennzeichenschild(ern)
  • gültiger Personalausweis (Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich, da der Reisepass keine Anschrift nennt).
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kraftfahrzeugschein)
  • Kennzeichenschild(er),
  • HU-Bescheinigung
  • ggf. Vollmacht

12.

Wohnungswechsel innerhalb des Landkreises
  • gültiger Personalausweis (Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich, da der Reisepass keine Anschrift nennt).
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kraftfahrzeugschein)  

13.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Änderung des Namens
  • gültiger Personalausweis (Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich, da der Reisepass keine Anschrift nennt).
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (Kraftfahrzeugschein und Kraftfahrzeugbrief) 

14.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei technischen Änderungen am Fahrzeug
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (Kraftfahrzeugschein und Kraftfahrzeugbrief)
  • Untersuchungsbericht einer technischen Prüfstelle
  • bei Änderung der Aufbauart (z.B.Änderung PKW in LKW) neue Versicherungsbestätigung

15.

Kurzzeit-Kennzeichen
  • gültiger Personalausweis (Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich, da der Reisepass keine Anschrift nennt).
  • Versicherungsbestätigung mit eVB-Code
  • ggf. Vollmacht

16.

Ausfuhrkennzeichen für ein bereits stillgelegtes Fahrzeug
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kraftfahrzeugschein) oder Stilllegungsbescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kraftfahrzeugbrief)
  • gelbe Versicherungsbestätigung in Verbindung mit einer grünen Internationalen
  • Vorführung des Fahrzeugs erforderlich
  • ggf. Vollmacht
  • HU-Bescheinigung
  • Einzugsermächtigung zur Kfz-Steuer

17.

Ausfuhrkennzeichen für ein noch zugelassenes Fahrzeug
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (Kraftfahrzeugschein und Kraftfahrzeugbrief)
  • gelbe Versicherungsbestätigung in Verbindung mit einer grünen Internationalen
  • Kennzeichenschilder
  • Vorführung des Fahrzeugs erforderlich
  • ggf. Vollmacht
  • HU-Bescheinigung
  • Einzugsermächtigung zur Kfz-Steuer

18.

Wechsel auf Oldtimer-Kennzeichen
  • gültiger Personalausweis (Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich, da der Reisepass keine Anschrift nennt).  
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (Kraftfahrzeugschein oder Stilllegungsbescheinigung und Kraftfahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung mit eVB-Code
  • Gutachten über die Anerkennung als Oldtimer (§ 23 StVZO)
  • Bei zugelassenen Fahrzeugen Kennzeichenschilder

19.

Saisonkennzeichen

 

  • gültiger Personalausweis (Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich, da der Reisepass keine Anschrift nennt).
  •  Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (Kraftfahrzeugschein oder Stilllegungsbescheinigung und Kraftfahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung mit eVB-Code
  • HU-Bescheinigung
  • Bei zugelassenen Fahrzeugen Kennzeichenschilder
   20. Fahrzeuge aus dem Ausland
  • Da für Fahrzeuge im Ausland jeweils völlig unterschiedliche Unterlagen existieren, ist die Anmeldung von Neuwagen/Gebrauchtwagen aus dem Ausland eine Angelegenheit, die individuell mit der Zulassungsbehörde geklärt werden muss. Nehmen Sie darum zunächst telefonischen Kontakt auf.
  • Sofern  noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde, ist auf jeden Fall die Vorführung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde erforderlich!
Änderungsdatum 25.06.2010 11:55
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