Aktuelle Informationen zum Förderprogramm zur Nachrüstung von Partikelfiltern
Die Bundesregierung fördert auch 2010 die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern. Zudem wurde das Förderprogramm auf leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5t erweitert. Die einmalige Prämie beträgt wie bei der zum 31.12.2009 ausgelaufenen Regelung 330,-- Euro.
Entsprechende Anträge können ab 01.06.2010 direkt beim Bundsamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die Antragsunterlagen stehen ab diesem Datum auf der Internetseite des BAFA unter www.pmsf.bafa.de bereit.
Vor der Beantragung sind der Zulassungsbehörde die Einbaubescheinigung der Werkstatt und die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) zur Eintragung des Partikelfilters vorzulegen.
Nähere Informationen sowie den gesamten Text der Förderrichtlinie erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes unter www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/pmsf/index.html
Steuerpflicht für Ausfuhrkennzeichen
Seit dem 01.07.2010 sind Fahrzeuge auch bei Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens steuerpflichtig. Die Steuerpflicht dauert, solange das zugeteilte Ausfuhrkennzeichen geführt werden darf, mindestens jedoch einen Monat.
Deshalb ist bei der Zulassung eine Einzugsermächtigung zu erteilen, wobei eine Kontonummer und eine Bankleitzahl anzugeben ist. Kann keine entsprechende Bankverbindung angegeben werden, muss der Fahrzeughalter während des Zulassungsvorgangs an das Finanzamt verwiesen werden, um die anfallende Steuer vorab zu entrichten.
Allgemeines
Über 400.000 Fahrzeuge mit dem Kennzeichen ES sind weltweit auf den Straßen unterwegs. Alles was mit der An-, Um- oder Abmeldung von Fahrzeugen zusammenhängt, erledigt das Landratsamt. Und wer die Welt motorisiert erleben will, braucht einen Führerschein. Auch den gibt es beim Landratsamt.
Wer ein Fahrzeug an-, um- oder abmelden will, kann dies nach eigener Wahl in folgenden vier Dienststellen tun:
Unabhängig vom Wohnsitz sind Abmeldungen von Fahrzeugen und Anträge auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens oder Kurzzeit-Kennzeichens in jeder KFZ-Zulassungsbehörde in Deutschland möglich.
| Zulassungsbehörde | Adresse |
|
Telefon |
Telefax |
| Landratsamt Esslingen | Pulverwiesen 11, 73726 Esslingen a. N. |
0711/3902-2785 0711/3902-2787 |
0711 3902-1037 | |
| Außenstelle Nürtingen | Europastraße 40, 72622 Nürtingen |
dto. |
dto. | 0711 3902-1070 |
| Außenstelle Filderstadt | Gottlieb-Daimler-Straße 2, 70794 Filderstadt-Bernhausen |
dto. |
dto. | 0711 3902-1075 |
| Außenstelle Kirchheim | Osianderstraße 6, 73230 Kirchheim u.T. |
dto. |
dto. | 0711 3902-1074 |
Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsbehörden:
| Montag bis Mittwoch | 7:30 bis 15:00 Uhr durchgehend |
| Donnerstag | 7:30 bis 18:00 Uhr durchgehend |
| Freitag | 7:30 bis 12:00 Uhr |
Allgemeine Hinweise
- Wer ein Fahrzeug verkauft, hat unverzüglich der Zulassungbehörde die genaue Anschrift des Erwerbers anzuzeigen. Wurden der Fahrzeugbrief, der Fahrzeugschein und die Kennzeichenschilder dem Erwerber übergeben, muss der Anzeige eine entsprechende Empfangsbescheinigung des Erwerbers beigefügt werden (z.B. Kopie des Kaufvertrags).
- Bei Änderung der Anschrift oder des Namens sind die Fahrzeugpapiere der Zulassungsbehörde zur Berichtigung vorzulegen
- Werden technische Änderungen (z.B. Einbau einer Anhängerkupplung) vorgenommen, muss das Fahrzeug bei einer Prüfstelle vorgeführt werden. Das Abnahmegutachten muss im Fahrzeug mitgeführt werden, sofern keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erfolgt.