Saisonkennzeichen

  • Gültiger Personalausweis (Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich, da der Reisepass keine Anschrift nennt)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (Kraftfahrzeugschein oder Stilllegungsbescheinigung sowie Kraftfahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung mit eVB-Code
  • HU-Bescheinigung
  • Bei zugelassenen Fahrzeugen Kennzeichenschilder

Für historische Fahrzeug mit entsprechendem Gutachten ist auch die Komination von H- und Saisonkennzeichen möglich
Bitte beachten Sie dass aufgrund der Größe der Kennzeichenschilder nicht alle Kennzeichenkombinationen tauglich sind. Siehe hierzu die Hinweise im Abschnitt Wunschkennzeichen.  

Hauptsitz/Adresse

Dienstsitz:
DAS ES !
Fleischmannstraße 4
73728 Esslingen a.N.

Postanschrift:
Landratsamt Esslingen
73726 Esslingen a. N.

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Telefax 0711 3902-58037

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