Hilfe in anderen Lebenslagen

Haben Sie Bestattungen zu tragen, weil ein naher Angehöriger verstorben ist?

Leistungen
Für die Bestattung (Erd- oder Feuerbestattung) übernehmen wir die Kosten, welche das Bestattungsunternehmen verlangt, in Form eines angemessenen Pauschalbetrages. Die Gebühren, die die Stadt/Gemeinde in Rechnung stellt, werden in voller Höhe übernommen, soweit es sich um ein Reiheneinzelgrab bzw. ein Urnengrab handelt.

Voraussetzungen

  • Die Erben, Unterhaltspflichtigen und Bestattungspflichtigen sind alle nicht in der Lage, die Kosten aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Hierbei sind das Einkommen und das Vermögen in zumutbarem Umfang einzusetzen. Es kommt also hierbei nicht auf die finanziellen Verhältnisse des Verstorbenen an, sondern auf die Verhältnisse derer, die zur Tragung der Kosten verpflichtet sind. 
  • Der Verstorbene hat keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen
  • Die Kosten müssen unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen sein

Welcher Sozialhilfeträger ist zuständig?

  • Das Sozialamt welches bis zum Tod der leistungsberechtigten Person Sozialhilfe leistet
  • Sollte keine Sozialhilfe geleistet worden sein, ist das Sozialamt zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt.

Von jedem der Erben, Unterhaltspflichtigen und Bestattungspflichtigen ist ein eigener Antrag zu stellen.

Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten  (387,8 KB)
Merkblatt zum Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten (291,5 KB)

Amtsleiterin

Amtsleiterin Regina Lutz

Regina Lutz

Telefon 0711 3902-48310
Telefax 0711 3902-58031
Kontakt

Kontaktpersonen der einzelnen Aufgabengebiete

sind hier genannt....

Servicezeiten:

Montag, Dienstag, Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch geschlossen !

Zur Abgabe von Unterlagen ist unser Service im Eingangsbereich zusätzlich für Sie geöffnet:

Montag, Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 08 - 12 und 13 - 15 Uhr