Ausfuhrkennzeichen für ein bereits außer Betrieb gesetztes Fahrzeug

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Personen ohne gemeldeten Wohnsitz in Deutschland müssen einen im Landkreis Esslingen wohnhaften Empfangsberechtigten angeben (Vordruck Empfangsbevollmächtigter (465,6 KB))
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kraftfahrzeugschein) oder Stilllegungsbescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kraftfahrzeugbrief)
  • gelbe Versicherungsbestätigung in Verbindung mit einer grünen Internationalen
  • HU-Bescheinigung
  • Einzugsermächtigung zur Kfz-Steuer
  • ggf. Vollmacht
  • Vorführung des Fahrzeugs erforderlich! Bitte beachten Sie, dass am Standort Esslingen nur Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge bis höchstens 2m Höhe vorhanden sind.

Hauptsitz/Adresse

Dienstsitz:
DAS ES !
Fleischmannstraße 4
73728 Esslingen a.N.

Postanschrift:
Landratsamt Esslingen
73726 Esslingen a. N.

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Telefon 0711 3902-48330
Telefax 0711 3902-58037

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  • Außenstelle Nürtingen
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