Schutz von Natur und Landschaft:

Ge- und Verbote sind zu beachten. Erlaubnisse, Befreiungen, Ausnahmen oder Genehmigungen werden für die verschiedensten Vorhaben und Planungen im Außenbereich oder Schutzgebieten erforderlich.

Die Naturschutzbehörde wird ebenfalls tätig bei Verstößen gegen das Naturschutzgesetz, insbesondere bei Eingriffen in Schutzgebiete, besonders geschützte Biotope sowie NATURA 2000 Gebiete.

Der Landkreis Esslingen beschäftigt als einziger Landkreis in Baden-Württemberg 2 Ranger. 70 km Albtrauf mit vielen Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen und Landschaftsschutzgebieten sind das "Revier" der Ranger. Die Information der Albbesucher sowie die Überwachung der Schutzgebiete gehören neben der Tätigkeit im Bereich Naherholung zu den Hauptaufgaben.

Amtsleiter

Amtseiter Blank

Stephan Blank

Standort seit 17.03.2022: Röntgenstraße 16 - 18, 73730 Esslingen

Telefon 0711 3902-42405
Telefax 0711 3902-52405
Kontakt

Ansprechpartner Naturschutz
.....für die Gemeinden

Ansprechpartner Naherholung:
Elena Vogel
Telefon: 0711 3902-44653
Fax: 0711 3902-54653
E-Mail