Behindertenausweise
Dieses Sachgebiet ist zuständig für
Schwerbehinderung
- Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und von
gesundheitlichen Merkmalen
(Merkzeichen: G, aG,B, H, Bl, Gl, RF) für die
Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen sowie Ausstellung von
Schwerbehindertenausweisen
ab einem GdB von 50.
Feststellungsrichtlinien:
Die Feststellung erfolgt nach versorgungsmedizinischen Grundsätzen der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) - Anträge und Merkblätter zur Feststellung einer Behinderung
Blindenhilfe nach dem Landesblindenhilfegesetz und § 72 SGB XII
- Antrag auf Gewährung von Landesblindenhilfe (87,2 KiB)
- Augenfachärztliche Bescheinigung (64,1 KiB)
- Info - Blindenhilfe (57,9 KiB)
Infos zur Selbsthilfeeinrichtung, dem Blinden- u. Sehbehindertenverband Württemberg e.V. (BSNW) finden Sie hier!
Fahrdienst für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen
- Info - Fahrdienst für behinderte Menschen (55,3 KiB)
- Antrag auf Teilnahme am Fahrdienst (63,6 KiB)für behinderte Menschen
Links für weitere Informationen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales / Teilhabe behinderter Menschen
- Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg
- Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen bei der Agentur für Arbeit
- Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation in Baden-Württemberg
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
- Rente für schwerbehinderte Menschen
- Rundfunkgebührenbefreiung bei der GEZ
- Sozialtarif für den Telefon-Festnetzanschluss bei der T-Com
- weitere Schwerbehinderteninformationen


