Grenzvermessungen

Katastervermessungen sind "Grenzvermessungen" zur Bildung von Flurstücken, zur Festlegung der neuen Flurstücksgrenzen und deren Kennzeichnung in der Örtlichkeit durch Abmarkung. Dazu gehören auch die Wiederherstellung fehlender Grenzzeichen und die Aufnahme von Gebäuden und Nutzungsarten für das Liegenschaftskataster.

Unsere Messtrupps benützen modernste Geräte wie z. B. elektrooptische Entfernungsmesser oder GPS-Geräte (Satellitenpositionierung).

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Amtsleiterin Claudia Vogel
Claudia Vogel


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Bei uns erhalten Sie direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage. Die Beauftragung eines privaten Anbieters ist nicht notwendig. Gerne erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte.