Soziale Leistungen Flüchtlinge

Leistungen

Je nach ausländerrechtlichem Status erhalten die Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerber­leistungsgesetz vom Landkreis oder nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB) vom Jobcenter.

Sofern die Leistungsempfänger über ein eigenes Konto verfügen, erhalten sie die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in der Regel direkt per Überweisung, andernfalls als Barlei­stung.

Eine erwachsene Person ohne Einkommen in einer Gemeinschaftsunterkunft erhält pro Monat rund 328 € (Stand 10.12.2021), zuzüglich Krankenhilfe.

Eine erwachsene Person ohne Einkommen in einer eigenen Wohnung erhält neben der ortsüb­lichen Miete und Krankenhilfe pro Monat 364 € (Stand 10.12.2021), sowie einmalig bei Bedarf pauschalierte Leistungen für Einrichtungs­gegenstände.

Für weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft (Kinder, Ehepartner) gelten gestaffelte Sätze.

Personen in Arbeitsverhältnissen erhalten gege­benenfalls aufstockende Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Bei entsprechendem ausländerrechtlichem Status (Aufenthaltserlaubnis) besteht bei Bedürf­tigkeit der Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bzw. XII.

Weitere Informationen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Beratung

  • Durchführung der Sprechstunden
  • Unterstützung bei allen Anliegen des täglichen Lebens
  • Unterstützung der Eltern in Erziehungs-aufgaben
  • Unterstützung der Kinder bei Schul- oder Familienproblemen
  • Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schu­len und anderen schulischen Kooperati­onsgruppen
  • Unterstützung bei asyl- und arbeitsrechtli­chen Fragen, Zusammenarbeit mit Rechts­anwälten/innen, Ausländerbehörde, Regierungspräsidium
  • Unterstützung im Kontakt mit Behörden (Landratsamt, Ausländeramt, Gemeinde­ämter, Jugendamt, Bewährungshilfe, Poli­zei, Staatsanwaltschaft und Gerichten)

Hilfen

  • Lesen, Übersetzen und Erläutern von Brie­fen und Dokumenten
  • Unterstützung bei der Abgabe/Verfassen der geforderten Rückmeldungen
  • Ausfüllen von Formularen
  • Unterstützung bei finanziellen Problemen (Schuldenregulierung, Ratenzahlungen)

Konfliktmanagement

  • Entwicklung von Hilfsangeboten bei psy­chosozialen Problemen
  • Kriseninterventionen sowie nachfolgend die Erarbeitung von Hilfe Maßnahmen
  • Begleitung und Betreuung von kranken und traumatisierten Flüchtlingen
  • Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärz­ten, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Psychiater/innen, mit Kliniken und anderen therapeutischen Einrichtungen wie Traumaambulanz, refugio (Beratung und Behandlung von Folterüberlebenden), Psychologische Beratungsstelle für poli­tisch Verfolgte und Vertriebene (PBV), PIA (Psychiatrische Institutsambulanz)
  • Hilfe/Vermittlung bei Konflikten innerhalb von Familien, Zimmer- oder Appartement­gemeinschaften und/oder im Zusammen­leben in der Unterkunft

Freiwillige Rückkehr

  • Beratung, Unterstützung, vorbereitende Organisation und Durchführung freiwilliger Rückkehr
  • vorbereitende Zusammenarbeit mit der IOM (Internationalen Organisation für Migration), Ausländerbehörde und Bot­schaften
  • Begleitung zum Flughafen in Einzelfällen

Gremienarbeit

  • Zusammenarbeit (Einzelbesprechungen, Runde Tische) mit Stadtverwaltungen, anderen Einrichtungen in der Asylarbeit, örtliche Netzwerkarbeit
  • Zusammenarbeit mit ehrenamtlich arbei­tenden Gruppen und Einzelpersonen

Öffentlichkeitsarbeit

  • Vorträge über asylrechtliche Zusammen­hänge und Fragen
  • Vorstellung der sozialen Betreuungsarbeit

Amtsleiter

Amtsleiter Christian Sigler

Christian Sigler

Telefon 0711 3902-42450 oder -42638
Telefax 0711 3902-58935
Kontakt

Schöllkopfstraße 120
in 73230 Kirchheim u. T. 

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9 - 12 Uhr und Donnerstag 13:30 - 18 Uhr. Mittwochs geschlossen!